Aber der Reihe nach: Bei fünf Parteien war klar, dass sie antreten. Das sind die, die jetzt schon im Landtag sitzen:
Aber es gibt noch andere Parteien, die gern in den Landtag
einziehen möchten, und dafür mussten die richtig was tun. Zuerst haben sie eine
Liste mit ihren Kandidaten und Kandidatinnen für mindestens einen Wahlkreis
erstellen. Im Saarland gibt insgesamt drei Wahlkreise (Saarbrücken, Neunkirchen
und Saarlouis), und wenn man in allen drei Wahlkreisen antreten will, muss man
auch in jedem Wahlkreis eine solche Liste haben. Aber diese Liste allein reicht
noch nicht, in jedem Wahlkreis mussten diese Listen von mindestens 300
Wahlberechtigten unterschrieben werden. Das hat man deswegen so in das Gesetz geschrieben, damit nicht hunderte Parteien nur so zum Spaß antreten.
Also: Wenn die Wahlwutz eine Partei gründet - die
Wahlwutzpartei - und im ganzen Saarland antreten möchte, muss sie in den drei
Wahlkreisen Kandidatenlisten aufstellen, und in jedem Wahlkreis mindestens 300
Wahlberechtigte um eine Unterschrift bitten. Insgesamt also mindestens 900
Unterschriften. Das ist ganz schön viel Rennerei. Und das alles musste bis
spätestens 20. Februar 2012 passieren, danach war es zu spät. Das stank
einigen kleinen Parteien, weil das ja nicht viel Zeit ist. Aber so steht es im
Gesetz. Und seit dem 1. März ist jetzt auch klar, wer noch antritt:
