Wer ist die Landesregierung?
"Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten, den Ministern und Staatssekretären als weiteren Mitgliedern." Das steh so im Artikel 86 der Verfassung des Saarlandes. OK, also im Moment regiert ja eine Ministerpräsidentin, Annegret Kramp-Karrenbauer, und es gibt noch ein fünf MinisterInnen. Vorher waren es insgesamt neun MinisterInnen, aber nach dem Bruch der Koalition sind drei Minister und eine Ministerin von der FDP und den Grünen entlassen worden. Deren Aufgaben wurden auf die anderen Minister verteilt. Außerdem gibt es noch vier StaatssekretärInnen, vor dem Ende von Jamaika waren es zehn.
Wie wird man was?
MinisterpräsidentIn wird man durch eine Wahl im Landtag. Also die 51 Abgeordneten können entscheiden, wer ChefIn des Bauernhofs wird. Das machen die aber nicht einfach so nach Lust und Laune. Nach einer Wahl gibt es Koalitionsgespräche, in denen die Abgeordneten der verschiedenen Parteien entscheiden, wer denn jetzt regiert. Und wer regieren will, braucht mehr als die Hälfte aller Abgeordneten, also mindestens 26 Abgeordnete. Möglich wäre auch eine Minderheitsregierung, also wenn die Regierung nicht die Mehrheit im Landtag hat. Das gabs mal im Saarland von 1975 bis 1977. Aber das ist eher die Ausnahme. Wenn klar ist welche Parteien jetzt zusammen regieren - bisher waren das ja CDU, FDP und die Grünen - schreiben die einen Koalitionsvertrag. Da steht drin was die so alles machen wollen in der Politik. Und dann wählen sie die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten.
Der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin ernennt dann die MinisterInnen und die StaatssekretärInnen, der Landtag muss dem aber noch zustimmen.
Was macht wer in der Regierung?
1. MinisterpräsidentIn
"Der Ministerpräsident führt den Vorsitz in der Landesregierung und leitet ihre Geschäfte." sagt die Verfassung. Verglichen mit einem Bauernhof, ist das quasi der Bauer, dem der Hof gehört und die ganze Arbeit macht. Naja, fast, denn das Saarland gehört ja nicht dem Ministerpräsident bzw. der Ministerpräsidentin, und sie machen auch nicht die ganze Arbeit. Aber weiter: "Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik. Er legt die Geschäftsbereiche der Minister fest" Das heißt, der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin entscheidet was für Politik gemacht wird. Ob zum Beispiel mehr Geld für die Bildung ausgegeben wird oder doch lieber mehr Geld für die Errichtung von Gefängnissen.
Und er oder sie bestimmt, wie viele Ministerien es gibt und was die für Aufgaben haben. Wie der Bauer entscheidet, was grad angebaut wird, wie viele Kühe oder Schweine er hält und wer für was zuständig ist.
Außerdem vertritt der Ministerpräsident oder die Ministerpräsidentin das Land nach außen. Wenn das Saarland z.B. bei der Bundesregierung in Berlin was zu melden hat, oder wenn das Saarland mit der Regierung in Lothringen oder Luxemburg was zu besprechen hat.
2. MinisterInnen
Ein Ministerium ist für einen bestimmten Aufgabenbereich im Land zuständig. Jedes Ministerium hat einen Minister oder eine Ministerin, die den ganzen Laden führen. Zum Beispiel gibt es das Ministerium für Bildung, die sind für Schulen und Universitäten zuständig. Dort kann dann entschieden werden ob es Studiengebühren gibt, oder das Abitur in acht oder neun Jahren zu machen ist. Man kann das mit dem Bauer vergleichen, der ein paar Leute einstellt die dann für die Schweine, die Rinder, die Kartoffeln oder die Traktoren zuständig sind. Der Bauer gibt dann vor was zu machen ist, aber ob der Traktor jetzt rot oder grün ist entscheidet dann der Traktorenzuständige Minister.
Einige MinisterInnen haben aber neben ihrer normalen Ministeriumsarbeit auch eine ganz besondere Aufgabe: Sie dürfen begnadigen. Wenn zum Beispiel ein saarländisches Gericht jemanden zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, kann der begnadigt werden, er kommt also früher aus dem Knast. Dafür gibt es auch extra ein Saarländisches Gnadengesetz.
Eigentlich müsste es bei neun Ministerien auch neun MinisterInnen geben. Aber die Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer ist auch gleichzeitig Ministerin der Justiz. Deswegen gibt es auch nur acht Ministerinnen. Beziehungsweise nur fünf, vier sind ja wie gesagt entlassen worden. Wie viele Ministerien es nach der Landtagswahl am 25. März gibt ist noch unklar, das können fünf oder fünfzehn sein. Das entscheiden die Parteien die dann die Landesregierung wählen und sie entscheiden auch, für was ein Ministerium genau zuständig ist.
3. StaatssekretärIn
Jedes Ministerium hat normalerweise einen Staatssekretär oder eine Staatssekretärin. Das sind die Stellvertreter des Ministers oder der Ministerin. Außerdem leiten die StaatssekretärInnen das jeweilige Ministerium im Auftrag der MinisterInnen. Denn in so einem Ministerium arbeiten viele Leute, und die müssen ja auch wissen was sie machen sollen. Auf dem Bauernhof wäre dass dann der zweite Traktorchef, der denn TraktormitarbeiterInnen sagen wie die Traktoren zu pflegen sind und wohin sie fahren sollen.
Was macht die Regierung noch?
Die Mitglieder der Regierung können sind auch noch für andere Sachen zuständig. Zum Beispiel für die Ernennung oder Entlassung von Beamten und Richtern des Landes. Wenn das aber zu viel wird oder grad Urlaub angesagt ist, kann das auch jemand Anderem überlassen werden.
Und was hat das mit dem Löwen auf sich?
Tjo, eigentlich nichts. Obwohl irgendwie schon. Denn das Wappen des Saarlandes hat ja gleich zwei Löwen aufgemalt. Warum das so ist, steht hier.
