Hier erfahrt ihr alles über den Sonderurlaub und könnt euch die Antragsformulare direkt herunterladen.

Sonderurlaub

Den in der Jugendarbeit im Sinne ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter*innen, die mindestens 15 Jahre alt sind, ist auf Antrag unbezahlter Sonderurlaub oder Freistellung vom Schulbesuch  bis zu zwei Kalenderwochen pro Kalenderjahr zu gewähren.

mehr erfahren

Für folgende Jugendarbeitsmaßnahmen gilt dies:

  1. für die Mitarbeit im Bereich der Kinder- und Jugenderholung (Freizeiten, Lager und Wanderungen) und der internationalen Jugendarbeit,
  2. zur Teilnahme an Veranstaltungen der außerschulischen Jugendarbeit sowie Konferenzen und Tagungen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe,
  3. zur Teilnahme an Maßnahmen der Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen.

Antragsformulare und Gesetzestext

Hier stehen euch die Antragsformulare sowie der Gesetzestext zur Verfügung.

mehr erfahren

Ob die Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorliegen, entscheidet das Landesjugendamt - auf Anforderung des Trägers der Maßnahme mit folgendem neuen Antragsformular, das hier als Download bereit liegt. Der Antrag ist mit dieser Bescheinigung mindestens zwei Wochen vor Beginn des Sonderurlaubs dem Arbeitgeber bzw. der Schulleitung vorzulegen. 

Hier geht es zum Gesetzestext.

Hier findet ihr weitere Informationen zur Freistellung.