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Was ist die Juleica?

Die Jugendleiter/in-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.

 

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Wie bekommt man die Juleica?

Ehrenamtliche Mitarbeiter-innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen

  • wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und
  • die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.

Sie erhalten im Saarland die Juleica über ihren ausbildenden Jugendverband oder das ausbildende Jugendamt.

 

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Wer bildet JugendleiterInnen aus?

In der Regel werden die saarländischen JugendleiterInnen von Jugendverbänden und einigen öffentlichen Trägern ausgebildet. Dies sind:

 

Jugendverbände:

  • Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend im Saarland
  • Bund der Deutschen Katholischen Jugend
  • Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder
  • Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt
  • Juz united (Verband saarländischer Jugendzentren in Selbstverwaltung)
  • Deutsches Jugendrotkreuz im DRK Landesverband Saarland
  • Saarländische Jugendfeuerwehr
  • Verband der Karnevalsjugend im VSK

 

Öffentliche Träger:

  • Kreisjugendamt Merzig-Wadern
  • Jugendamt des Regionalverbands Saarbrücken

 

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Welche Standards hat eine Juleica-Ausbildung?

Bundesweite Qualitätsstandards
Für die bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für die Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA sind folgende Prämissen leitend:

Die JULEICA dient der Legitimation und ist ein Qualitäts- und Qualifizierungsnachweis für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit. Um die Qualität dieses bundeseinheitlichen Nachweises zu erhalten und zu steigern sowie um eine bundesweite Vergleichbarkeit/Gleichwertigkeit zu erreichen, sind bundeseinheitlich gültige inhaltliche Qualitätsstandards erforderlich.

Diese bundeseinheitlichen Qualitätsstandards gelten zugleich als Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vom 12./13.11.1998 zum Abschnitt 2. Voraussetzungen für die Ausstellung der Card für Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter:

 

  • Die Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA umfasst mindestens 30 Zeitstunden (entsprechend 40 Schulungseinheiten).
  • Zusätzlich ist der Nachweis ausreichender Kenntnis in Erster Hilfe im Umfang des ?Erste-Hilfe-Lehrgangs? (12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten) zu erbringen. Diese Schulung ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen. In landesspezifischen Regelungen kann bestimmt werden, dass im begründeten Ausnahmefall der Standard ?Lebensrettende Sofortmaßnahmen? gem. § 19 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) als ausreichend angesehen wird (6 Zeitstunden entsprechend 8 Schulungseinheiten).
  • Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der JULEICA ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.

 

Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der JULEICA umfasst mindestens die folgenden Inhalte:

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
  • Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

 

Den Bundesländern wird empfohlen, verbindlich zu regeln, dass die oben genannten Ausbildungen nur von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und von öffentlichen Trägern der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt werden dürfen.

 

Derzeit sind die hier als Download abgelegten Empfehlungen des Landesjugendamts des Saarlandes noch gültig. Sie werden demnächst entsprechend den oben beschriebenen Standards angepasst.

 

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Welche Vergünstigungen gibt es?

Im Saarland hat der Landesjugendring vor Jahren viele Vergünstigungen im Saarland eingesammelt. Diese findet ihr hier auf einer speziellen Seite von Juleica.de

Diese sind aber mit Vorsicht zu genießen, weil bisher keine Ressourcen zur Verfügung standen, diese zu aktualisieren. Es kann alsio sein, dass einige nicht mehr gültig sind.

Gültig sind aber folgende auf jeden Fall folgende Angebote:

JugendleiterInnen erhalten alle Theaterabos (mit und ohne Gruppen) gegen Bescheinigung oder besser: Juleica zum gleichen Preis wie Jugendliche.

Mehr Infos

Bei der AWO-Jugend gibt es bei der Nutzung der Angela-Braun-Bildungsstätte in Ludweiler Ermäßigungen

Mehr Infos

 

 

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Links

Internetseiten rund um die Juleica und Jugendleiter:

 

www.jugendleiter-blog.de

www.my-juleica.de

 

 

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