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Sobald wir wissen, wie der Bundesfreiwilligendienst der anstelle des Zivildienstes tritt, konkret aussehen wird, erhaltet ihr hier die notwendigen Informationen.


Der Bundesfreiwilligendienst entstand in Folge der Abschaffung des Zivildienstes und der Wehrpflicht. Er ist am 1.07.2011 in Kraft getreten und soll für Männer und Frauen die Möglichkeit bieten, sich sozial zu Engagieren.
Der Dienst gilt als Ergänzung zum schon bestehenden Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ).
Allerdings gibt es bei dem Bundesfreiwilligendienst einige Unterschiede verglichen mit dem FSJ / FÖJ:
Die Eingliederung der Freiwilligen in diese Dienste soll das Miteinander erleichtern und das soziale Engagement in den Vordergrund rücken.
Quelle:http://www.bundes-freiwilligendienst.de/
Weiterführende Links:
Bewebung
Unterschiede FSJ und Bundesfreiwilligendienst
zum Gehalt
Auslandsbedingungen
Wehrdienst, was ist das?
In Deutschland gibt es eine allgemeine Wehrpflicht für Männer, die volljährig sind (Art. 12 a, GG). Allerdings darf laut Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland "niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden" (Art. 4, Abs. 3, GG). Es besteht somit die Möglichkeit, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern und stattdessen den Zivildienst abzuleisten.
Zivildienst kann nur leisten, wer als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden ist. Es besteht kein Wahlrecht zwischen Wehrdienst und Zivildienst.
Wer nicht zum Wehrdienst bei der Bundeswehr eingezogen werden möchte, muss einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Am besten macht man dies spätestens nach der Musterung. Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung muss folgendes beinhalten:
-Anschreiben mit Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gem. Art. 4, Abs. 3 GG
-Schriftliche Begründung, warum man den Kriegsdienst an der Waffe verweigert (Diese Begründung sollte mindestens eine komplette DIN A 4-Seite lang sein und Eure persönlichen Gründe auflisten. Es ist nicht zu empfehlen, im Internet vorhandene Texte einfach zu kopieren - diese Texte sind allgemein bekannt und fallen gleich auf.).
-Tabellarischer Lebenslauf - hier könnt Ihr auch Begebenheiten, die Euch für die Kriegsdienstverweigerung wichtig sind, mit aufnehmen
Den Antrag mit Begründung und Lebenslauf schickt Ihr dann an das für Euch zuständige Kreiswehrersatzamt. Diese Behörde leitet den Antrag zur Entscheidung weiter an das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) in Köln.
Sollte der Antrag nicht vollständig sein oder die von Euch benannten Gründe aus Sicht des BAZ nicht ausreichen, bekommt Ihr eine Frist von 4 Wochen zur Vervollständigung Eures Antrages. Wenn Ihr diese Frist verstreichen lasst, droht die Ablehnung Eures Antrages - dann habt Ihr keine Möglichkeit mehr, den Kriegsdienst zu verweigern. Hier also unbedingt flott antworten.
Nachdem Euer Antrag auf Kriegsdienstverweigerung vom BAZ anerkannt wurde, erhaltet Ihr einen Bescheid über die "Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer". Erst jetzt habt Ihr die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten.
Ihr habt die Möglichkeit, Euch selbst eine Zivildienststelle zu suchen. Hierbei sind Euch die "Verwaltungsstellen Zivildienst" bei den Wohlfahrtsverbänden (z.B. Caritas, Diakonie, DRK, Paritätischer Wohlfahrtsverband, etc.) gerne behilflich und senden Euch eine Liste mit Einrichtungen, bei denen Ihr Zivildienst leisten könnt, zu. Viele Verwaltungsstellen bieten inzwischen auch die Möglichkeit, dass Ihr Euch im Internet selbst eine solche "Freiplatzliste" zusammenstellen könnt - schaut einfach mal auf den Websites der Wohlfahrtsverbände nach.
Wer sich jedoch nicht selbst um einen Zivildienstplatz bemüht, wird vom BAZ schriftlich ein letztes Mal aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist eine freie Zivildienststelle zu suchen - andernfalls erfolgt von Amts wegen die Einberufung auf irgend eine freie Zivildienststelle (meist weit weg von Eurem Wohnort). Es lohnt sich also, dass Ihr Euch selbst eine passende Zivildienststelle sucht. Ihr müsst rechtzeitig auf die Suche nach einer freien Zivildienststelle gehen: Das BAZ benötigt ca. 4 Wochen, um alles in die Wege zu leiten. Ein Dienstbeginn ist immer zum Monatsanfang möglich.
Sobald Ihr vom BAZ einen Einberufungsbescheid erhalten habt, wisst Ihr ganz genau, wann und wo Ihr Euren Zivildienst abzuleisten habt. Ohne diesen Einberufungsbescheid könnt Ihr nicht mit dem Zivildienst beginnen.
Während des Zivildienstes seid Ihr rundum mit allem Nötigsten versorgt: Ihr erhaltet einen Sold (eher in Höhe eines Taschengeldes); Verpflegung sowie - falls notwendig - eine dienstliche Unterkunft. Auch die ärztliche Versorgung ist über das BAZ sicher gestellt.
Zivildienst findet überwiegend in sozialen Einrichtungen statt. Daher gibt es vor allem Einsatzmöglichkeiten in Altenheimen, Krankenhäusern, Behindertenheimen, etc. Eure konkrete Arbeit wird dann meist die Unterstützung des hauptamtlichen Personals bei der Betreuung der Menschen sein. Sehr begehrt sind Zivildienstplätze im Fahrdienst, im Hausmeisterdienst etc. Diese Plätze sind allerdings nur in geringer Zahl vorhanden und daher meist sehr schnell vergeben.
Während des Zivildienstes werdet Ihr zu unterschiedlichen Lehrgängen abgeordnet. Diese Veranstaltungen sind Teil des Zivildienstes und Eure Teilnahme daran ist verpflichtend (ähnlich wie der "Dienstunterricht" der Soldaten in den Kasernen).
Es gibt auch die Möglichkeit, den Zivildienst in Form eines Freiwilligen Sozialen Jahres bzw. eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FSJ, FÖJ) abzuleisten. Aber Achtung - dies ist nur möglich, wenn Ihr zum Zeitpunkt des Beginns Eures FSJ/FÖJ bereits vom BAZ als Kriegsdienstverweigerer anerkannt seid!
Bundesamt für den Zivildienst
Grundgesetz
Kreiswehrersatzämter in Deutschland
FSJ
Zivildienst-Verwaltungsstellen
Stand: 02.03.2010
Autor: Eberhard Schley, Referent für den Zivildienst-Caritas Speyer
Bundesfreiwilligendienst:
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