Hier erfahrt ihr grundsätzliches zur Adoption auf Landesebene.

Adoption auf Landesebene

Die zentrale Adoptionsstelle ist zuständig im Bereich der Auslandsadoptionen und allen Adoptionsfällen mit Auslandsberührung und bei der Vermittlung von Kindern in schwierigen Fällen. Sie unterstützt durch fachliche Beratung die örtlichen Adoptionsvermittlungsstellen.

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Das Adoptionsvermittlungsgesetz beinhaltet den Grundsatz, dass es Ziel der Adoptionsvermittlung sein muss, für bedürftige Kinder, die keine Lebensperspektive in ihrer Herkunftsfamilie mehr haben, eine geeignete Adoptivfamilie zu suchen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Dieser Grundsatz gilt auch für Auslandsadoptionen.

Der Gesetzgeber hat Adoptionsbewerbern für ein ausländisches Kind einen Rechtsanspruch eingeräumt, ihre Eignung für eine Internationale Adoption festzustellen und ein entsprechendes Gutachten an die zuständigen staatliche Stellen im Herkunftsland übermitteln zu lassen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass private Kindersuche sowie illegale Kindervermittlung im Ausland unterbleibt. Ausländische Fachstellen haben die Entscheidung zu treffen, ob ein Kind zur Auslandsvermittlung bereitsteht und für die empfohlene Familie geeignet erscheint.


Die Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle des Saarlandes, die dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unterstellt ist, bietet im Gegensatz zu sonstigen Zentralen Adoptionsstellen anderer Bundesländer internationale Adoptionsvermittlung aus einer Hand.
Intensive Kontakte zu den sieben örtlichen Adoptionsvermittlungsstellen im Saarland und das in seiner Größe begrenzte Einzugsgebiet bieten sehr gute Vorsetzungen für die Zusammenarbeit der Adoptionsvermittlungsstellen und stellen eine gute Betreuung von Adoptionsbewerbern und Adoptivfamilien sicher.

dadurch dass die Adoptionsvermittlungsstellen in schwierigen Einzelfällen und bei Angelegenheiten mit Auslandsberührung beraten sollen, kommt der Zentralen Adoptionsstelle eine hervorgehobene Stellung zu. Die Adoptionsvermittlungsstellen sind verpflichtet, die zentrale Adoptionsstelle stets dann um Mitwirkung zu ersuchen, wenn adoptionsfähige Kinder vor Ort nicht vermittelt werden können. Hier kann dann die zentrale Adoptionsstelle überregional oder bundesweit nach geeigneten Familien suchen.

 

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Dorothea Dörr

Ursulinenstraße 8-16

66111 Saarbrücken

Mail: d.doerr(at)soziales.saarland.de

Telefon: (0681) 501-2084

 

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Martina Jahr

Ursulinenstraße 8-16

66111 Saarbrücken

Mail: m.jahr(at)soziales.saarland.de

Telefon: (0681) 501-2083

 

Zentrale Adoptionsstelle: Landesjugendamt