Hier erfahrt ihr alles rund um die finanzielle Förderung in der Jugendarbeit und die entsprechenden Nachweise und Anträge stehen euch zum Download zur Verfügung.

Landesförderung

Die Förderung auf Landeseebene begründet sich durch den bundesgesetzlichen Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) oder Kinder- und Jugendhilfegesetz - (KJHG) genannt -, das die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit regelt und als Leistung vorschreibt. Davon leitet sich das Zweite Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz des Saarlandes (2.AGKJHG) und den am 01.10.2018 in Kraft getretenen Richtlinien ab.


Zum 01.01.2023 sind neue Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz (Maßnahmenförderung) und Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im außerunterrichtlichen Bereich in Kraft getreten.
 

 Außerdem gibt es für Jugendverbände die Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit sowie die Richtlinien zur Förderung von Jugendbildungsreferent*innen, die jeweils zum 01.01.2022 in Kraft getreten sind. 

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Dort sind folgende Förderbereiche geregelt: 

  • Förderung von Maßnahmen
    - Aus- und Fortbildung von MitarbeiterInnen
    - Bildungsmaßnahmen
    - Freizeiten
    - Internationale Begegnungen
  • Träger der Kinder- und Jugendarbeit
    - JugendbildungsreferentInnen
    - Landesgeschäftsstellen
    - Bau und Ausstattungskosten
  • Landesjugendring Saar
  • Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit
  • Mädchenarbeit
  • Weiterentwicklung der Jugendhilfe
  • Jugendsozialarbeit

Die Höhe der Landesförderung zu einzelnen Förderbereichen ist im Landeshaushalt geregelt.

Seit Oktober 2018 sind die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit an der Schnittstelle zur Schule veröffentlicht.

Eine weitere Fördermöglichkeit gibt es über Totomittel. 

Weitere Infos dazu erhaltet ihr im zuständigen

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-3154
Fax: 0681/501-3408

mail c.neu(at)soziales.saarland.de

und beim Landesjugendring Saar.

Für die Arbeit vor Ort ist aber die Förderung der Maßnahmen und Räumen wichtig, die vom Land, von den Kreisen und z.T. auch Städten und  Gemeinden gefördert werden. Eine Synopse dazu findet ihr im nächsten Kapitel.

Alles zur Maßnahmenförderung

Hier findet ihr Links zu den Richtlinien, zur Übersicht der Fördersätze sowie Antrags-, Nachweisformulare und Teilnahmelisten zum Download.

Und jetzt haben wir auch die Synopse zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland zum Download für euch. Stand: April 2023

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Förderung durch Land und Kreise:Übersicht

  • Richtlinien zur Förderung der Landkreise und des Regionalverbandes:

Landkreis Merzig Wadern

Landkreis Neunkirchen

Saarpfalz-Kreis

Landkreis St. Wendel

Landkreis Saarlouis

Regionalverband Saarbrücken

  • Weitere Hinweise findet ihr hier auf den Webseiten der Kreise

Landkreis Merzig-Wadern

Landkreis Neunkirchen

Saarpfalz-Kreis

Landkreis St. Wendel

Landkreis Saarlouis

Regionalverband Saarbrücken

  • Antrags- und Nachweisformular für Landes- und Kreisebene:

Für die Förderung von Maßnahmen auf Kreis und/oder Landesebene ist hier das entsprechende Formular als ausfüllbares PDF abgelegt.

 

  • Adressen der Jugendämter: Findet ihr hier.  
  • Adresse des Landesjugendamts: Findet ihr hier.
  • Powerpoint zur Maßnahmenförderung des Landes und der Kreise sowie weitere Förderbereiche

PPT: Förderseminar 2019-06-22

 

https://de.slideshare.net/jugendserver/2019-0622-ffoerderseminar-ljr-saar

Synopse zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland - Stand April  2023 Für die Richtigkeit der Synopse können wir trotz großer Sorgfalt keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte stammen aus den Richtlinien der Jugendämter sowie deren Rückmeldungen zu unserer Synopse. Dabei konnten wir aus Gründen der Übersichtlichkeit und unterschiedlicher Begriffsdefinitionen nicht jede spezifische Einzelregelung umfassend darstellen.

Für besondere Zielgruppen (z.B. Menschen mit Behinderungen) gibt es z.T. Sonderregelungen. Auch gibt es besondere Formate (z.B. Stadtranderholungen). Für viele Regelungen gibt es zudem Ausnahmen (z.B. Begrenzung der TN-Zahl)

Deshalb erkundigt euch bitte bei einer konkret geplanten Maßnahme in den einzelnen Richtlinien der betreffenden Landkreise, bzw. nehmt Kontakt mit den zuständigen Personen in den Jugendämtern auf. Diese helfen euch gerne weiter. Alle Richtlinien und Kontaktinformationen findet ihr im oberen Abschnitt.

Hier könnt ihr euch die "Synopse" als PDF herunterladen.

Fördergelder für kulturelle Projekte der Jugendarbeit

Die Förderung „Jugend & Kultur“ geht 2023 weiter!

Das Ministerium für Bildung und Kultur stellt auch in diesem Jahr wieder Fördergelder von insgesamt 30.000 € für Projekte der kulturellen Jugendarbeit bereit. Der Landesjugendring Saar übernimmt die Organisation und Verteilung der Förderung.

Hier findet Ihr alle wichtigen Infos und Kriterien für die Erstellung eines Förderantrages.

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Welche Voraussetzung brauche ich als Antragsteller*in?

  • Die Jugendgruppierung ist gemeinnützig (durch Freistellungsbescheid vom Finanzamt bestätigt) und im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit tätig sein.
  • Die Jugendgruppierung verfügt über ein Konto und hat ihren Sitz im Saarland.

Welche Voraussetzungen braucht mein Projekt?

  • Das Projekt ist kulturell ausgerichtet und beinhaltet künstlerische Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, wie etwa Elemente aus Theater, Kunst, Medien, Musik oder Tanz.
  • Das Projekt ist partizipativ und bezieht teilnehmende Jugendliche und Kinder durch Entscheidungsmöglichkeiten in den Prozess der Organisation oder der Gestaltung des Projekts mit ein.
  • Das Projekt sollte neuartige Elemente für die jeweilige Jugendgruppierung aufweisen und/ oder für andere Organisationen beispielhaft sein.
  • Die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen ist freiwillig und findet im außerschulischen Kontext statt.
  • Das Projekt darf vor Antragstellung noch nicht begonnen haben und muss spätestens am 31.12.2023 beendet sein.
  • Die Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch den Landesjugendring ist nach Antragstellung möglich. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn wird schriftlich mitgeteilt. Der Beginn mit dem Projekt geschieht auf eigene Verantwortung der Antragsteller*innen.
  • Die Mehrzahl der Teilnehmenden haben Ihren Lebensmittelpunkt im Saarland.
  • Das Projekt darf keine weitere Förderung durch das Ministerium für Bildung und Kultur erhalten.
  • Kooperationsprojekte zwischen einzelnen Jugendgruppierungen oder weiteren Organisationen sind dabei besonders erwünscht.

Was kann gefördert werden?

  • Förderfähig sind vornehmlich:
  1. Notwendige Anschaffungen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Projekt
  2. Honorare
  3. Raummiete
  4. Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
  • Honorare mit einem Stundensatz von bis zu 40€/Std sind für externe Fachkräfte (keine Vereinsmitglieder) förderfähig. Höhere Honorarsätze können in Einzelfällen nach vorheriger Absprache mit dem LJR gefördert werden.
  • Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 3.000 €.
  • Es wird innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Projekts ein sachlicher und finanzieller Nachweis geführt.
  • Ausgaben müssen im Maßnahmenzeitraum getätigt werden und dürfen nicht über den 31.12.2023 hinausgehen.

Wann weiß man, ob man gefördert wird?

  • Nach der Antragsfrist berät ein Beirat aus Expert*innen der kulturellen Jugendarbeit gemeinsam mit Jugendlichen (zwischen 15-19 Jahren) über die eingereichten Anträge und deren Förderung.
  • Der Beirat entscheidet über die Verteilung und Höhe der Fördermittel und es besteht dabei kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
  • Erstanträge werden bevorzugt behandelt.
  • Projektformate einer Jugendgruppierung können nur einmalig gefördert werden.

Wann werden die Fördergelder ausgezahlt?

  • Nachdem der Beirat einer Förderung zugestimmt hat, kann man sich entscheiden, ob man die Hälfte der Fördersumme als Abschlagszahlung vor oder während des Projektes ausgezahlt bekommen möchte oder lieber die komplette Fördersumme nach Beendigung des Projekts (mit ausgefülltem Verwendungsnachweis) erhalten möchte. Wenn man sich für die Abschlagszahlungen entschieden hat, bekommt man die restliche Fördersumme nach Prüfung des Verwendungsnachweises, entsprechend den anerkannten Kosten.

Was sind die nächsten Schritte, um gefördert zu werden?

  • Um ein Projekt fördern zu lassen, müsst Ihr ein Antragsformular ausfüllen.
  • Die ausgefüllten Förderanträge können per Mail an tonnellier(at)landesjugendring-saar.de oder per Post (Landesjugendring Saar, Stengelstraße 8, 66117 Saarbrücken) eingereicht werden.
  • Die Bewerbungsfristen sind 31.05.2023 (1.Runde) und der 30.09.2023 (2.Runde).

Wer ist meine Ansprechpartner*in bei Rückfragen?