Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“

  • Jugendarbeit und Juleica

zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie betroffenen saarländischen Vereine

 

Die Landesregierung hat diese Woche eine Richtlinie zum Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie betroffenen saarländischen Vereine verabschiedet.

Davon können also auch in der Jugendarbeit tätige Vereine profitieren!

 

9,7 Millionen Euro wurden dafür bereitgestellt. Ab Diesem Montag können als gemeinnützig anerkannte Vereine mit Sitz im Saarland die Finanzhilfen online über das Portal https://corona.saarland.de/DE/service/vereinshilfe.html beantragen.

 

Die Höhe der „pauschalen Finanzhilfen“ ist gestaffelt und abhängig von der Mitgliederstärke: Vereine bis 100 Mitglieder erhalten 1.500 Euro, Vereine mit 101 bis 300 Mitgliedern 2.000 Euro, Vereine von 301 bis 700 Mitgliedern 2.500 Euro, Vereine ab 701 Mitgliedern 3.000 Euro. Stiftungen erhalten einen festgelegten Pauschalbetrag in Höhe von 1.500 Euro.
Bedingung ist: Die Vereine müssen vor dem 11. März 2020 gegründet worden sein.

Bei besonders schwerwiegenden Liquiditätsengpässen kann nach Darstellung des entstandenen Schadens und nach erfolgter Einzelfallprüfung durch das zuständige Ressort eine über den Pauschalsatz hinausgehende Hilfe gewährt werden (bis maximal 10.000 Euro).

Sämtliche Anträge sind über das genannte Portal zu stellen. Im Verfahren werden Sportvereine vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Kulturvereine vom Ministerium für Bildung und Kultur, Sozialvereine vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und Umweltvereine vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz betreut. Für alle übrigen Vereine ist die Staatskanzlei zuständig. Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch das jeweils zuständige Ministerium.