Nach Rücksprache mit dem Landesjugendamt schätzen wir die aktuelle Verordnungslage (22.10.2020) im Saarland wie folgt ein:
- Hygiene-, Abstandsregeln und Kontaktverfolgung sind selbstverständlich einzuhalten
- Gruppenstunden, Jugendzentrumsöffnung und ähnliche Angebote der Jugendarbeit in geschlossenen Räumen sind mit bis zu 10 Personen weiter möglich. Dort besteht bei Einhaltung des Mindestabstands keine Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Mit einem mit dem jeweiligen Gesundheitsamt abzustimmenden Hygienekonzept sind auch größere Besucherzahlen möglich. (§6 (2) Nr. 3 der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 16. Oktober 2020)
- Veranstaltungen bis zu 100 Personen sind möglich. Das gilt dann auch für Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen. Es sind ab 20 Personen Anmeldungen mit Hygienekonzept beim zuständigen Ordnungsamt einzureichen.