LJR - Online-Seminar am Montag, 27. September um 18 Uhr

  • Jugendarbeit und Juleica

Sonderförderungen zur Aufstockung der Jugendarbeitsmaßnahmen, ihrer Bewerbung und zur Renovierung und Schaffung von Offenen Treffs

Die im Rahmen des Aufholprogramms geschaffenen Sonderförderungen im Saarland können sich sehen lassen. Wir informieren in unserem Online-Seminar (über Zoom) in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt des Saarlandes gerne über die Details der Zuwendungsvoraussetzungen und die Antrags- bzw. Nachweisführung. Als Referent*innen stehen Frau Annette Reichmann und Vera Winterhalder vom Landesjugendamt zur Verfügung. Ergänzt werden sie durch Mitarbeiter*innen von juz-united und dem Landesjugendring Saar.

Und das sind die einzelnen Sonderprogramme, um die es an dem Abend geht:

„Jugend schafft Räume“
Gefördert mit jeweils bis zu 3.000 Euro werden landesweit Maßnahmen und Projekte mit dem Ziel, Jugendtreffs zu schaffen, zu erweitern oder zu renovieren.

„Jugend in Aktion“
Im Rahmen der Maßnahmenförderung durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie werden die Fördersätze für Freizeiten (plus 10 Euro pro Tag/TN) Bildungsmaßnahmen, für außerunterrichtliche Bildungsmaßnahmen sowie für Mitarbeiterschulungen (jeweils plus 7 Euro pro Tag/TN) befristet bis zum 31.12.2022 aufgestockt.

„Jugend wird gesehen“
Den gem. § 75 SGB VIII anerkannten Trägern der Jugendarbeit wird ein Festbetrag für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit von bis zu 600 Euro zur Verfügung gestellt.

Anmeldung unter oberst(at)landesjugendring-saar.de