Corona-Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit entfallen

  • Jugendarbeit und Juleica

Seit dem 3. April 2022

Für die Kinder- und Jugendarbeit im Saarland gilt seit dem 3. April 2022:

Alle Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit entsprechend SGB 11 sind erlaubt. Die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasenbedeckung besteht aufgrund der Verordnung nicht. Begrenzungen für die Anzahl von Teilnehmenden bestehen ebenfalls keine. Es wird empfohlen, weiterhin individuelle Schutz- und Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen.

Die Verordnung in der Fassung vom 31. März 2022 findet Ihr hier:
Saarland - Rechtsverordnung und Maßnahmen - Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

 

Weitere Infos gibt es beim Landesjugendamt. Frau Reichmann
a.reichmann(at)soziales.saarland.de
Tel.: +49(0)681 501-3532