Neue Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit auf Landesebene sind veröffentlicht

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Die Bemühungen des Landesjugendrings bei der Maßnahmenförderung, Vereinfachungen im Sinne einer Entbürokratisierung und auch Verbesserungen in der Förderung zu erreichen, zeigen erste Erfolge. Das Sozialministerium hat uns nun zu Beginn des Jahres mitgeteilt, dass die neuen Richtlinien mit einigen Veränderungen in Kraft gesetzt wurden. Der LJR-Vorstand hat dies ausdrücklich begrüßt.

Das sind die wichtigsten Verbesserungen:

  • Beim Land ist es zukünftig möglich, auch per E-Mail den eingescannten Antrag/Nachweis einzureichen. Es kommt nun darauf an, dass auch die Landkreise und der Regionalverband dies ermöglichen. Dann vermindert sich der Aufwand der Antragstellung noch deutlicher.
  • U.a. bei Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen reicht nun eine Belegliste, um die Kosten nachzuweisen. Es ist also nicht mehr notwendig, Kopien der Belege anzufertigen. Die Belege sind selbstverständlich aufzubewahren, so dass eine eventuelle Kontrolle durchgeführt werden kann.
  • Der Antrag/Nachweis beim Land kann nun einen Monat länger als bisher – also bis spätestens drei Monate nach Beendigung der Maßnahme – eingereicht werden.
  • Bei Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen genügen nun schon zwei Zeitstunden Programm, um einen vollen Tagessatz gefördert zu bekommen. Von den Änderungen profitieren alle Maßnahmen, die ab dem 22.06.18 begonnen wurden.

Hier findet Ihr die neuen Richtlinien:

Richtlinien zum Kinder- und Jugendfördergesetz vom Oktober 2018
https://www.jugendserver-saar.de/fileadmin/user_upload/Jugendserver-
Saar/PDFs/Richtlinien_zum_Kinder-_und_Jugendfoedergesetz_von_Oktober_2018.pdf

Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im außerunterrichtlichen Bereich der Schule
https://www.jugendserver-saar.de/fileadmin/user_upload/Jugendserver-
Saar/PDFs/Richtlinien_zur_Foerderung_im_ausserunterrichtlichen_Bereich.pdf

Ansprechpartner beim Ministerium:
Maximilian Schmitt
m.schmitt@soziales.saarland.de
0681 – 501-2080


Der LJR bleibt dran, weitere Schritte der Entbürokratisierung mit den öffentlichen Trägern
umzusetzen.


Die AG Entbürokratisierung arbeitet derzeit an grundlegenderen Vorstellungen einer
bedarfsgerechten und zukunftstauglichen Förderung. Hierzu wird auf der LJR-Vollversammlung ein Antrag vorgestellt.