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Föderalismus

Deutschland ist föderalistisch organisiert, was bedeutet, das Deutschland ein Bundesstaat ist. Gut zu wissen. Und weiter?

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Politischer Föderalismus, von lat. foedus, foedera, Bund, Bündnis, Vertrag, bezeichnet ein Organisationsprinzip, bei dem die große Einheit (in unserem Fall: ganz Deutschland) in einzelne, kleinere Einheiten aufgeteilt ist (hier: die 16 Bundesländer), die zusammengehören, aber über eine gewisse Souveränität verfügen, also selbstständig entscheiden können und auch Gesetze erlassen; in Deutschland haben alle Bundesländer auch eine eigene Verfassung, und auch ein eigenes Parlament (Legislative), eine eigene Regierung (Exekutive) und eine Gerichtsbarkeit (Judikative).

Gegensatz dazu wäre ein Zentralstaat wie beispielsweise in Frankreich, wo die Untereinheiten nur Verwaltungsstatus haben.

Es gibt noch andere Formen von Föderalismus, zum Beispiel institutionellen Föderalismus, bei dem eine große Organisation in Unterorganisationen aufgegliedert ist, die in manchen Gebieten selbstständig entscheiden können, bei anderen Bereichen aber die Gesamtorganisation zum effizienten Arbeiten brauchen.

In Deutschland ist der Föderalismus auch historisch bedingt, das heutige Deutschland war sehr lange in eine Vielzahl kleinerer Staaten und Fürstentümer aufgesplittert, die regionale Identität wurde stark betont: man sah sich als Bayer, als Preuße, als Pfälzer, ein einheitliches Deutschland gab es nicht. Es gab immer mal wieder Tendenzen, die Gebiete stärker zu vereinen, im Rheinbund, im Deutschen Bund, aber hierbei handelte es sich eher um lose Staatenbünde, die hauptsächlich militärische Interessen hatten wie die gegenseitige Unterstützung und Verteidigung im Kriegsfall.

Mit dem deutschen Kaiserreich wurde Deutschland dann offiziell einheitlich, diese Entwicklung setzte sich in der Weimarer Republik fort und wurde im Deutschen Reich unter Hitler auf die Spitze getrieben und noch darüber hinaus.

Dies war einer der Gründe, warum die Alliierten nach dem zweiten Weltkrieg darauf bestanden, dass Deutschland föderal sein solle, mit möglichst starken Ländern, um eine erneute Gleichschaltung wie unter dem NS-Regime zu verhindern.

Noch heute ist im Grundgesetz, unserer Verfassung, festgeschrieben, dass es in Deutschland immer Bundesländer geben muss (wie viele genau, wird nicht gesagt, wenn es aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen eine Mehrheit für einen Zusammenschluss von Rheinland-Pfalz und Saarland gäbe, wäre das theoretisch möglich). Die Bundesländer müssen an der Gesetzgebung beteiligt sein (was durch den Bundesrat gewährleistet wird), und es gilt das Prinzip der Subsidiarität. Dies bedeutet, dass alles zuerst mal in so kleinem Rahmen wie möglich geregelt wird und die höher stehende Organisation erst eingreift, wenn die kleineren Einheiten dazu nicht in der Lage sind - es wäre ja auch blöd, wenn der Bundestag dafür zuständig wäre, dass ein Jugendzentrum in Homburg einen neuen Billardtisch bekommt.

Durch den Föderalismus werden auch Minderheiten geschützt, durch die Länderparlamente haben regionale Minderheiten die Chance, sich dort zu repräsentieren und für die eigenen Interessen einzutreten: Die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein hätte es zum Beispiel schwer, ihre Interessen im Bundestag zu vertreten, wenn es überhaupt Abgeordnete gäbe, die für deren Partei ein Mandat hätten. Die Partei ist der Südschleswigsche Wählerverband (SSW). In einem Zentralstaat wäre ihre Existenz nicht weiter erwähnenswert. Der Föderalismus mit seinen souveränen Landesregierungen ermöglicht es nicht nur, dass der SSW im Landesparlament vertreten ist, sondern auch, dass er bei der Koalitionsbildung in Schleswig-Holstein immer wieder das Zünglein an der Waage spielt.

Der Föderalismus erleichtert unter Umständen auch die Lösung politischer Probleme. Probleme wie Arbeitslosigkeit oder der Mangel an Kinderbetreuungsstätten gibt es überall (wenn auch unterschiedlich stark). Und jedes Land hat seine eigene Methode, damit umzugehen. Wenn ein Land eine Maßnahme entwickelt hat, die das Problem löst, kann diese Maßnahme vielleicht auf andere Bundesländer übertragen werden. Es kann aber auch Rücksicht auf regionale Verschiedenheiten genommen werden. Denn es ist ein Unterschied, ob man viele arbeitslose Bergarbeiter hat oder viele arbeitslose Erzieherinnen. In einem solchen Fall lässt sich das System nicht unbedingt übertragen. Und sollte der Lösungsansatz eben nicht funktionieren, dann - so schlecht das auch für die Betroffenen des jeweiligen Landes ist - ist immerhin nicht ganz Deutschland betroffen, in anderen Gebieten wurde vielleicht schon ein passendes Konzept entwickelt.  

Dieses Prinzip stärkt auch den Wettbewerb unter den Ländern, jeder kann sein eigenes Lösungsmodell vorstellen. Das kann problematisch werden, weil die Einwohner des entsprechenden Landes nicht gerne Versuchskaninchen spielen wollen. Das kann aber auch gut sein, weil es durch die Vielzahl der Länder mehr (gute) Ideen gibt, die ausprobiert werden können.

Der Föderalismus fördert auch das politische Interesse, vor allem Jugendliche sind eher gewillt, sich zu engagieren, wenn sie das Gefühl haben, dass es auch was bringt. Und die Ergebnisse sieht man im kleinen Rahmen am schnellsten.

Kritiker des Föderalismus machen auf den Kostenfaktor aufmerksam: Die zusätzliche Bürokratie der Länder erhöht die Kosten und den Arbeitsaufwand für die zuständigen Ämter, vor allem, wenn die Kompetenzen nicht klar verteilt sind. Das sollte mit der Föderalismusreform entzerrt werden, wurde aber nur teilweise erreicht.

Ein anderes Problem ist der so genannte Dauerwahlkampf: Dass Wahlen in bestimmten Abständen stattfinden, hat seine Gründe. Ein Grund ist, dass die Politiker sich nicht permanent im Wahlkampf befinden sollen, sondern auch Zeit haben müssen, ihre Arbeit zu tun. Bei 16 Bundesländern allerdings ist fast immer irgendwo Wahlkampf, irgendwo bald eine Wahl, hier und dort auch mal eine Koalition zerbrochen, so dass es Neuwahlen gibt. Es wird kritisiert, dass die Wähler nicht ausreichend zwischen Bundes- und Landespolitik unterscheiden könnten und die häufigen Wahlen alle Politiker zwingen würden, immer Wahlkampf zu machen.

Man kann das aber auch anders sehen: Durch die häufigen Wahlen wird die Politik stärker kontrolliert.

Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%B6deralismus_in_Deutschland
http://www.mehr-freiheit.de/faq/federal.html

Gesetzgebung

In den Nachrichten hört man häufig, wie im Parlament oder bei Koalitionsverhandlungen über neue Gesetze gestritten wird, dies wurde entschieden, jenes wurde beschlossen und es scheint nicht wirklich etwas zu passieren. Warum? Das hängt unter anderem mit unserem Gesetzgebungssystem zusammen.

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Wenn ich heute z.B. das Eltern- und Kindergeld verdoppeln würde, weil ich dafür sorgen will, dass es in Deutschland wieder mehr Kinder gibt, selbst wenn sofort alle geschlechtsreifen Bürger beschließen würden, dass sie jetzt sofort und auf der Stelle Kinder wollen - es würde doch mindestens 9 Monate dauern bis die ersten Kinder dann auch da wären. Und die meisten würden sich das Ganze trotzdem noch mal überlegen, vielleicht dafür Sorgen, dass sie eine feste Arbeitsstelle haben oder eine Wohnung, die auch groß genug ist. Es dauert auch einfach, bis wirklich bis zu allen durchgedrungen ist, was sich geändert hat und wie sich das auf sie auswirkt.

Wenn ich heute das Kindergeld erhöhe, dauert es trotzdem bis vielleicht sogar nächsten Monat oder noch länger, bis es alle mitgekriegt haben. Und dann dauert es unter Umständen noch, bis das Gesetz auch gültig ist, vielleicht tritt es erst in einem halben Jahr in Kraft.
 
Schauen wir uns das also mal genauer an: Ich will das Kindergeld erhöhen und sitze zufällig im Bundestag, dann muss ich mich erstmal mit den anderen Abgeordneten einigen, ab wann welcher Betrag um wie viel erhöht werden soll. Wenn wir uns einigermaßen geeinigt haben, muss ich zu dem Ganzen einen Gesetzesentwurf schreiben, der aber auch juristisch korrekt sein muss. Der Entwurf muss dann durch das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. Dort finden drei Beratungen, "Lesungen" genannt, statt. In der ersten Lesung werden die Grundzüge festgelegt, in der zweiten berichten die Ausschüsse, die sich genauer damit befasst haben, wie sie die Detailfragen geklärt haben, in der dritten Lesung wird die Gesetzesvorlage beschlossen (oder eben auch nicht). Wenn das Gesetz beschlossen wurde, wird es dem Bundestag zugeleitet.

Wenn das Gesetz die Länder betrifft, muss es unter Umständen auch noch im Bundesrat beschlossen werden (wenn der Bundesrat nicht zustimmt, geht das Ganze in ein Vermittlungsverfahren über und es geht von vorne los). Wenn es nicht zustimmungspflichtig ist, muss der Bundesrat trotzdem seine Meinung dazu sagen (wenn er dagegen ist, und das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, kann der Bundestag den Bundesrat aber überstimmen).

Und wenn es dann einen Beschluss zu dem Gesetz gibt, wird es vom Bundespräsident unterschrieben, ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dann tritt es erst in Kraft. Und dann erst fällt den Bürgerinnen auf, dass sich was geändert hat. Dann stellen sie fest, dass ihnen das was hilft.

Im Extremfall ist so mehr als die halbe Legislaturperiode verstrichen, bevor das Gesetz überhaupt verabschiedet wird, zumal sich neue Abgeordnete auch erst einmal einarbeiten müssen. Dann müssen sie die Detailfragen klären. Und wenn dann alle Lesungen erledigt sind, muss das Ganze noch durch den Bundesrat. Selbst wenn das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, muss der Bundesrat trotzdem Stellung nehmen, und wenn er das Gesetz ablehnt, muss der Bundestag die Entscheidung des Bundesrates überstimmen. Und dann geht es noch zum Bundespräsidenten.

Und dieses Beispiel geht noch relativ flott – was ist, wenn Mittel zur Schulsanierung beschlossen werden? Die Schulen müssen selbst nach Verabschiedung des Gesetzes dann auch erst mal um- bzw. neu gebaut werden. Die Baufirma muss gesucht werden, der Auftrag erteilt, Gerüstfirmen gesucht, Ausweichräume für die Schüler gefunden werden etc etc.

Quellen:

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland; hauptsächlich Art. 76,77,78 GG
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebung
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_%28Deutschland%29
http://www.bundestag.de/service/glossar/G/gesgeb_verf.html

Entstehungsgeschichte eines Gesetzes

So kanns kommen

In Deutschland gibt es knapp 1.900 Bundesgesetze. Jeder Aspekt unseres Zusammenlebens ist irgendwo geregelt. Und ständig kommen neue Gesetze dazu. Bald zum Beispiel eins zum Bundesfreiwilligendienst.

Eine Entstehungsgeschichte

Text: Christian Fuchs


Die Idee

Dass es in Deutschland bald keine Wehrpflicht mehr geben könnte, davon erzählte der damalige Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg erstmals im "Morgenmagazin" - und weil damit auch der Zivildienst hinfällig werden würde, stand bereits wenig später die Idee eines Bundesfreiwilligendienstes im Raum, mit dem sich der Wegfall etlicher Pflegekräfte kompensieren ließe. Und damit auch die Frage nach einem entsprechenden Gesetz.

Nadine Schön ist mit ihren 27 Jahren eine der jüngsten Abgeordneten im Bundestag. Als Vertreterin der legislativen Gewalt stimmt sie über jedes neue Gesetz mit ab, auch dafür haben ihr die Wähler ihre Stimme gegeben. Und manchmal ist sie auch daran beteiligt, dass ein Gesetz überhaupt zustande kommt.

Die Entwicklung

Gesetze können von der Regierung, dem Bundesrat oder Gruppen von Abgeordneten angeregt werden. Fünf Prozent der Mitglieder des Bundestags sind notwendig, um eine Gesetzesinitiative zu starten, einzelne können es nicht. Die Hälfte aller Gesetzesvorhaben wird von den Ländern und dem Bundestag vorgeschlagen, die andere Hälfte der Ideen kommt von der jeweiligen Regierung - wie im Falle des Bundesfreiwilligendienstes. Nadine Schön sitzt für ihre Partei, die CDU, im "Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend", der sich in den letzten Monaten mit dem Bundesfreiwilligendienst beschäftigt hat. In den Ausschüssen sitzen entsprechend der Stärke der Fraktionen im Bundestag Mitglieder aller Parteien und bereiten die Gesetzesentwürfe zur Abstimmung vor. In einer sogenannten ersten Lesung wird der Gesetzesentwurf zur Beratung an den zuständigen Ausschuss geleitet. Meist findet zunächst keine Aussprache statt. Am Anfang traf sich Nadine Schön mit den zwölf anderen Ausschussmitgliedern ihrer Partei. Sie schlug vor, im Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst auch die Möglichkeit einzurichten, ein Jahr in politischen Einrichtungen mitzuarbeiten. Das war beim Zivildienst bisher nicht möglich. Schön sieht darin eine Möglichkeit, dass junge Menschen den politischen Betrieb kennenlernen, wenn sie hinter die Kulissen von Parlamenten, Ämtern und Politik-Redaktionen schauen können.

 

Zusammen mit den Vertretern der anderen Regierungspartei, der FDP, formulierten die Ausschussmitglieder einen Antrag, in dem sich auch zwei Sätze zu diesem Freiwilligenjahr in der Politik finden: "Der geplante Bundesfreiwilligendienst soll analog zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) in einer Fülle von Einsatzbereichen möglich sein. Mit dem FSJ Politik greifen bereits einige Bundesländer diesen Gedanken einer größeren Angebotsvielfalt im FSJ auf."
In ihrem Wahlkreis im Saarland besuchte Nadine Schön den Verein Lebenshilfe und die Stiftung Hospital, um sich mit dem leitenden Personal und Zivildienstleistenden zu unterhalten. Dabei bekam sie den Eindruck, dass die Zivis oft auch Betätigungen übernehmen, die wichtig sind, für die die anderen Pfleger im Alltagstress aber kaum Zeit haben: Im Seniorenheim lasen sie zum Beispiel den Bewohnern aus Büchern vor oder spielten etwas auf dem Klavier. Von den Zivildienstleistenden hörte sie, dass sie den Dienst oft als sehr bereichernd für das eigene Leben empfanden. Aus diesen Erzählungen entwickelte Nadine Schön mit ihren Parteikollegen den Slogan "Tu was für dein Land - tu was  für dich".
Jeder Satz im neuen Bundesfreiwilligengesetz sollte sich an dieser Leitidee orientieren.

Die Lobby

An einem Montagmorgen Anfang dieses Jahres bekommt Schön in ihrem Abgeordnetenbüro Besuch von dem Sozialarbeiter Matthias Pletsch. Er arbeitet für einen Verein, der Freiwilligendienste im In- und Ausland anbietet. Mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder dem Freiwilligen Sozialen Jahr im politischen Leben (FSJ Politik) organisiert er bereits ähnliche Angebote, die bald als Bundesgesetz eingeführt werden sollen. Schön befragt Pletsch, wo die Freiwilligen überall eingesetzt werden. Und wie schwer es ist, Freiwillige zu finden, wie man an die Plätze kommt. Am Ende des Gesprächs nutzt der Sozialarbeiter das Treffen auch für sein Anliegen. Er versucht der Abgeordneten zu erklären, warum es für seinen Verein schwer würde, wenn der neue Bundesfreiwilligendienst mit dem bisherigen FSJ konkurrieren würde.

Man nennt das Lobbyismus: Ein Interessenvertreter wirkt auf die Politik ein, um ein Gesetz in seinem Sinne zu beeinflussen. Nadine Schön verspricht, seine Befürchtungen zu berücksichtigen.

"Ich brauche die Informationen von den Interessenvertretern", sagt sie später. Schon ein paar Tage, nachdem bekannt geworden war, dass es bald keinen Zivildienst mehr geben wird, waren die ersten Briefe von Lobbyisten in ihrem Büro angekommen. Das Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, die Caritas oder die Malteser schrieben ihre Wünsche oder baten um Gesprächstermine. Manchmal wird sie auch auf der Straße von Lobbyisten angesprochen. In Abgeordnetenbüros landen etliche Einladungen zu Lobby-Abenden oder zum gemeinsamen Frühstücken.

 

Die zweite Lesung

Um alle Interessengruppen zu berücksichtigen, darf jede Partei Sachverständige in den Ausschuss einladen. Schöns Fraktion hat unter anderem Vertreter der Malteser und des evangelischen Diakonischen Werks eingeladen, die Grünen den Vorsitzenden des Bundesarbeitskreises Freiwilliges Ökologisches Jahr und die Linkspartei eine Professorin, die Freiwilligendienste kritisch sieht. Nach der Anhörung muss Nadine Schön beurteilen, welche Vorschläge der Lobbyisten dem gesamten Volk dienen und welche nur einzelnen Gruppen. Darüber wird später im Ausschuss diskutiert, jeder kann noch Änderungen vorschlagen. Beschließt der Ausschuss einen Entwurf, kommt das Gesetz zurück in den Bundestag. In der zweiten Lesung debattieren dann alle 621 Abgeordneten im großen Plenarsaal über den Vorschlag. Es werden Reden und Gegenreden gehalten. Die eigentliche Arbeit findet danach wieder im Ausschuss statt: Die Vorschläge aus der Debatte werden in das Gesetz eingearbeitet. Beim Bundesfreiwilligendienst wird es danach noch eine dritte Lesung im Plenum geben.

 

Die Abstimmung

Wenn im Frühling über das Gesetz abgestimmt wird, ist für Nadine Schön die Arbeit an dem Dekret beendet. Es ist der vierte Gesetzesantrag, an dem sie seit ihrem Einzug in den Bundestag mitgearbeitet hat. Nach der Verabschiedung im Bundestag muss dann noch der Bundesrat zustimmen. Sollte auch die Länderkammer ihr Okay geben, wird das Gesetz noch ein paar hundert Meter weiter geschickt: ins Schloss Bellevue. Hier residiert der Bundespräsident. Erst wenn Christian Wulff das Gesetz unterzeichnet hat, tritt es in Kraft. Sollte der neue Bundesfreiwilligendienst im Juli 2011 pünktlich eingeführt werden, hätten die Politiker von der Idee bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt genau neun Monate gebraucht

 

Wie ein Gesetzt entsteht, erklärt auch die Infografik unter:

www.bpb.de/gesetzgebung

 

Mit freundlicher Genehmigung der Fluter-Redaktion dürfen wir den Artikel veröffentlichen.

Text: Christian Fuchs, aus fluter, Ausgabe Frühling 2011/ Nr 38.

Seite 10-11.

Originaltext auch hier abrufbar: http://www.fluter.de/de/98/heft/9278

Internetseiten rund um den Bundestag

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