Was eine Schule ist, weiß grundsätzlich erstmal jeder. Dieses hässliche Betonding, in dem man jeden Morgen seine Zeit absitzt. Oder? Was für Schulformen gibt es eigentlich? Wie lange muss ich dahin? Und was hab ich am Ende davon? Darüber soll dieser Artikel einen Überblick geben.

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Um Schule allgemein erklären zu können, muss erst mal etwas weiter ausgeholt werden. Deutschland ist ein föderalistisch organisierter Staat. Das meint einfach die Tatsache, dass es Bund und Länder gibt. Der Bund (= Bundesregierung und Bundestag) hat gewisse Kompetenzen (= Sachen, über die er entscheiden darf), und die Länder auch. Bei manchen Sachen überschneiden sich diese Bereiche, bei anderen ist klar festgelegt, wer für was zuständig ist. Der Bereich Bildung, also Schulen und Hochschulen, ist eindeutig Ländersache. Das heißt, dass die Länder selbst entscheiden, wie Schule bei ihnen aussehen soll.

Dass wir in Deutschland 16 Bundesländer haben, bedeutet zunächst mal: 16 verschiedene Schulformen. Es gibt zwar bestimmte Rahmenbedingungen, die vom Bund vorgeschrieben werden (zum Beispiel im Grundgesetz). Allerdings ist auch festgelegt, dass die Länder die "Kulturhoheit" haben: Das bedeutet, dass die Länder im kulturellen Bereich entscheiden dürfen. Dieser Bereich umfasst Rundfunk, Fernsehen, Kunst, Bildung und eben auch Hochschul- und Schulwesen.

Damit es nicht ganz so unübersichtlich wird, gibt es die Kultusministerkonferenz: Da treffen sich regelmäßig alle 16 Kultusminister der Länder und einigen sich auf gemeinsame Kriterien, zum Beispiel in der Bildungspolitik. Dazu gehört unter anderem, dass ein Zeugnis aus dem Saarland auch in Bayern anerkannt wird. Es gibt aber auch Unterschiede, zum Beispiel in den Lehrplänen. In anderen Bundesländern wie Berlin oder Bayern wird eher Englisch als erste Fremdsprache angeboten, im Saarland wird oft schon in den Grundschulen Französisch auf den Lehrplan gesetzt.

Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schule
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschule
Deutsches_Bildungssystem
Hauptschule
Realschule
Gesamtschule
Integrierte_Gesamtschule
Kooperative_Gesamtschule
www.saarland.de

Schulsysteme der Bundesländer

Auf dieser Karte der Bundesrepublik Deutschland ist das jeweilige Schulsystem kurz und prägnant erklärt.

Klickt mal rein! Karte Schulsysteme

Schulpflicht

Schulpflicht bedeutet, dass Kinder und Jugendliche verpflichtet sind, eine bestimmte Zeit lang eine Schule zu besuchen. Wie lange sie dazu verpflichtet sind, ist aber verschieden: In den meisten Bundesländern (wie auch im Saarland) beträgt sie 9 Jahre, in manchen aber auch 10 Jahre und in Bremen und Niedersachsen sogar 12 Jahre. Schulpflichtig wird man, wenn man 6 Jahre alt wird. (In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmefälle, nach denen man auch schon früher oder erst später eingeschult werden kann.)

Schulformen

Der bekannteste Unterschied im Bereich der Bildungspolitik der Länder ist wahrscheinlich der Weg zum Abitur: Abitur nach 8, 8½ (in Rheinland-Pfalz) oder 9 Jahren. Auch die Art der Schule variiert: Mal gibt es noch das dreigliedrige Schulsystem mit Gymnasien, Haupt- und Realschulen, mal sind die Haupt- und Realschulen (wie im Saarland) zur Erweiterten Realschule zusammengeschlossen, mal gibt es Gesamtschulen.

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Die meisten fangen mit der Grundschule an. Die Grundschule entspricht der Primarstufe. Der Besuch dauert 4 Jahre und ist verpflichtend. Nach der Grundschule wechselt man auf eine weiterführende Schule, welche, entscheidet sich nach dem ersten Halbjahr der 4. Klasse. Voraussetzung für diesen Wechsel ist aber in jedem Fall, dass die Grundschule erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Lehrer beraten mit den Erziehungsberechtigten zusammen, welche Schulform am besten für das Kind geeignet ist: Gemeinschaftsschule (die ERS und Gesamtschulen befinden sich seit 2012/2013 am Auslaufen), das Gymnasium oder die Realschule (nur noch einige wenige Schulen im Saarland sind Realschulen).

Auf welche Schule ihr wechselt, entscheiden grundsätzlich eure Eltern endgültig - es kann aber sein, dass euch eine Schule wegen mangelnder Eignung ablehnt. Also wenn die Schule glaubt, dass ihr nicht die Voraussetzungen mitbringt, die die Schule von euch erwartet (dass ihr zum Beispiel dem Stoff nicht werdet folgen können). Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist das Zwei-Säulen-Modell eingerichtet worden: Gymnasium und Gemeinschaftsschule. Mehr Infos dazu findet ihr hier.

Gymnasium

Eine nächste Schulart ist das Gymnasium. Sie ist sowohl Teil der Sekundarstufe I als auch der Sekundarstufe II. Angeboten werden hier alle Abschlüsse (vom Hauptschulabschluss bis zum Abi). Für das Abi ist eine Prüfung notwendig, die Abiturprüfung. Außer in Rheinland-Pfalz gibt es überall Zentralabitur, das heißt, dass die Aufgaben für die Prüfungen von einer Behörde (meist dem Kultusministerium des Landes) gestellt werden. Die anderen Abschlüsse erhält man mit der Versetzung in die nächst höhere Klasse.

Realschule

Die erste Möglichkeit ist eine erweiterte Realschule(ERS); sie ist Teil der Sekundarstufe I. In der erweiterten Realschule hat man als mögliche Abschlüsse den Hauptschulabschluss und die mittlere Reife zur Auswahl. Welcher Abschluss angestrebt wird, wird gegen Ende der 6. Klasse entschieden. Ab der 7. Klasse wird man in sogenannten "abschlussbezogenen Klassen" eingeteilt  - also Real- oder Hauptschulzweig. Diese Zweige unterscheiden sich nicht nur in den angebotenen Abschlüssen, sondern auch teilweise im Unterrichtsstoff: so ist im Hauptschulzweig Arbeitslehre Pflichtfach, während dieses Fach im Realschulzweig als Wahlpflichtfach angeboten wird. Auch mit einer 2. Fremdsprache (ab Klasse 7) und ab Klasse 9 Fächer wie Informatik, Wirtschaft, Kunst, Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Zweige unterscheiden sich auch wenn es darum geht, wie lange man die Schulbank drücken muss, bis man seinen Abschluss hat: Den Hauptschulabschluss gibt es nach fünf Jahren Schulbesuch, den Realschulabschluss erst nach 6 Jahren.

Auch wenn das vielleicht banal klingt: Für den Abschluss reicht es nicht, einfach nur soundso viele Jahre eine Schule zu besuchen - man muss auch bestimmte Anforderungen erfüllen: Wer nach 9 Jahren Schule zum Beispiel noch die 8. Klasse besucht, weil er oder sie eine Ehrenrunde gedreht hat, ist vielleicht nicht mehr schulpflichtig - aber einen Abschluss hat man dann noch keinen.
Außerdem ist an der ERS eine Abschlussprüfung vorgeschrieben, die man bestehen muss, um den Abschluss zu erreichen.

Gemeinschaftsschule

Außerdem bestehen in einigen Bundesländern Gemeinschaftsschulen. Dabei gibt es für alle gemeinsamen Unterricht bis einschließlich Klasse 6, erst danach wird allmählich aufgeteilt. Etwas Ähnliches ist auch von der neuen Regierungskoalition für das Saarland geplant.

Ganztagsschule

Zusätzlich werden derzeit viele Schulen zu Ganztagsschulen ausgebaut. Bei gebundenen Ganztagsschulen müssen die Schüler an mindestens drei Tagen die Woche an den Angeboten teilnehmen, bei offenen Ganztagsschulen ist es so, dass das Angebot freiwillig genutzt werden kann, aber nicht genutzt werden muss. Allgemein bedeutet Ganztagsschule einfach, dass auch nach Unterrichtsschluss Angebote bestehen. Diese reichen von Hausaufgabenbetreuung bis hin zu verschieden AGs.

 

Die verschiedenen Schulformen werden in verschiedene Bildungsstufen eingeteilt: Primarstufe und Sekundarstufe I & II, sowie später (nach Ende der "regulären" Schulzeit) Tertiär- und Quartärbereich.


Die Primarstufe bezeichnet in Deutschland die Grundschule. Hier wird die so genannte Primärbildung vermittelt: lesen, schreiben, einfaches Rechnen. Danach schließt sich die Sekundarstufe I an; sie ist auf keine spezielle Schulform festgelegt. Sie umfasst in Deutschland an Hauptschulen die Klassen 5-9 beziehungsweise an Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien die Klassen 5-10. Hier wird weiterführendes Wissen vermittelt, und ein Haupt- oder Realschulabschluss angestrebt. Nach erfolgreichem Abschluss folgt die Sekundarstufe II. Hier teilt sich das Ganze weiter auf und verlässt zum Teil schon den Weg an einer "klassischen" Schule.

Man kann, wenn man will, auf einem Gymnasium oder in einer gymnasialen Oberstufe das Abitur machen. Man kann aber auch - und auch das ist Teil der Sekundarstufe II - eine Berufsfachschule, eine Berufsaufbauschule oder eine Fachoberschule besuchen. Auch das Berufsgrundbildungsjahr und das Berufsvorbereitungsjahr gehören dazu. Das sind Möglichkeiten für Jugendliche, die keine Lehrstelle gefunden haben, ein staatliches Ausbildungsjahr bzw. berufsvorbereitendes Jahr auf einer Berufsschule zu absolvieren. Auch eine Berufsausbildung mit gleichzeitigem Besuch der Berufsschule (auch: "duale Ausbildung") und der Besuch einer Fachschule gehören zu dieser Bildungsstufe.
Danach hat man die eigentliche Schule endgültig verlassen. Der Tertiärbereich umfasst ein Studium an Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen. Berufsakademien gehören aber auch dazu. Dort kann man ein duales Studium (auch: BA-Studium) absolvieren, das sich zu gleichen Anteilen aus Berufsausbildung und theoretischem Studium zusammensetzt.
Der Quartärbereich schließlich bezeichnet jegliche Form von Weiterbildung, sowohl beruflicher als auch privater Natur.

Die verschiedenen Schularten von Sekundarstufe I & II bieten unterschiedliche Schulabschlüsse an: In Hauptschulen kann man den Hauptschulabschluss machen, in Realschulen den Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss (auch mittlere Reife genannt) und in Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe zusätzlich zu den beiden anderen Abschlüssen noch die allgemeine Hochschulreife, das Abitur.
Die gymnasiale Oberstufe muss vielleicht noch kurz erklärt werden. Sie umfasst die Sekundarstufe II und nach erfolgreichem Abschluss ist man stolzer Besitzer der allgemeinen Hochschulreife. Der schulische Teil der Fachhochschulreife (das Fach-Abi) kann hier aber auch abgelegt werden.
Außerdem gibt es noch verschiedene weiterführende Schulen, an denen man nach der mittleren Reife die Fachhochschulreife erlangen kann, die Fachoberschulen.

Eine gute Übersicht über die unterschiedlichsten Bildungswege im Saarland gibt die Broschüre des Bildungsministeriums aus 2004 die wir hier zum Download ablegen.

Förderschule

Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit, nämlich Förderschulen (früher: Sonderschulen).
Förderschulen sind Schulen für Kinder und Jugendliche, die aus verschiedenen Gründen nicht am regulären Schulunterricht teilnehmen können. Insgesamt gibt es zehn Arten von Förderschulen:

- Schulen für Blinde
- Schulen für Erziehungshilfe
- Schulen für Gehörlose
- Schulen für Geistigbehinderte
- Schulen für Körperbehinderte
- Schulen für Lernbehinderte
- Schulen für Schwerhörige
- Schulen für Sehbehinderte
- Schulen für Sprachbehinderte
- Schulen für Hochbegabte

Diese Schulen sind in der Regel besser ausgerüstet, um auf die Bedürfnisse der Schüler einzugehen. So gibt es z.B. wesentlich kleinere Klassen oder auch noch eine weitere Betreuungsperson zusätzlich zum Lehrer, die den Lehrer unterstützt. Der Aufwand für den Unterricht an solchen Schulen ist meist deutlich höher, was sich unter anderem in einem anderen Lerntempo, verglichen mit Regelschulen oder anderer Unterrichtsstruktur niederschlägt. Besuchen kann man diese Schulen schon ab der Grundschule.

Andere Schularten

Wenn  man bereits Haupt- oder Realschulabschluss hat, gibt es noch andere Schulen, die man besuchen kann.

Fachoberschule

Sie ist auch Teil der Sekundarstufe II. Im Saarland gibt es Fachoberschulen für Technik, Ingenieurwesen (Naturwissenschaften und Umwelttechnik), Wirtschaft, Sozialpädagogik, Design, Tourismus und Ernährung. Voraussetzung sind mittlere Reife und ein Praktikumsplatz für Klassenstufe 11. In der 11. Klasse wechseln sich Unterricht und Betriebspraktikum ab, in der 12. Klasse hat man nur Unterricht.

Berufliches Gymnasium

Das sind Gymnasien, an denen man sowohl Abitur als auch Fachabitur machen kann. Zusätzlich zum allgemein bildenden Unterricht gibt es hier auch berufsbezogene Fächer, wie zum Beispiel Wirtschaft und Technik. Voraussetzung zum Besuch ist die mittlere Reife. Schüler, die keinen Schulabschluss haben oder einen höheren Abschluss erreichen wollen, können ein Berufsvorbereitungsjahr oder ein Berufsgrundbildungsjahr machen oder eine Berufsfachschule besuchen.

Schulabschlüsse

Je nachdem, welche Schule man besucht, kann man unterschiedliche Abschlüsse machen. Was sie bedeuten und was du mit ihnen machen kannst, erfährst du hier...

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Hauptschulabschluss

Damit kann man eine Ausbildung anfangen, was mit einem dreijährigen Besuch der Berufsschule einhergeht. Man kann auch auf eine Berufsgrundschule oder eine Berufsfachschule wechseln. Auf letzterer ist es möglich, die mittlere Reife zu machen.

Realschulabschluss

Mit diesem Abschluss kann man natürlich auch eine Ausbildung anfangen, es gibt aber noch weitere Möglichkeiten: Man kann eine Fachoberschule besuchen und dort die Fachhochschulreife machen, man kann aber auch auf die gymnasiale Oberstufe wechseln und das allgemeine Abitur machen.

Fachabitur

Das wird noch mal aufgeteilt in Fachhochschulreife und fachgebundene Hochschulreife (was umgangssprachlich auch mit Fachabi oft vermischt wird, aber nicht das gleiche ist!)

Fachhochschulreife

Zusätzlich zu den Optionen, die die anderen Abschlüsse auch bieten, kann man mit diesem Abschluss studieren, und zwar an einer beliebigen Fachhochschule oder an einer Hochschule, die einen entsprechenden Studiengang anbietet.

Fachgebundene Hochschulreife

Mit diesem Abschluss kann man studieren, aber eben nur bestimmte Fächer, auf die sich der Abschluss auch bezieht.

Allgemeine Hochschulreife/Abitur

Mit diesem Abschluss kann man theoretisch machen, was man will: Man kann alles studieren oder eine Ausbildung anfangen. Je nach Abiturschnitt kann es aber sein, dass man nicht sofort einen Studienplatz bekommt, weil manche Fächer (wie Medizin oder Psychologie) einen hohen Numerus Clausus haben. Das bedeutet, dass man eine bestimmte Note haben muss, um das Fach direkt studieren zu können. Wenn man eine Weile wartet und Wartesemester sammelt, kann man mit Abitur aber alles studieren.

Rechte und Mitbestimmung

Haben Schüler überhaupt irgendwelche Rechte, die sie auch verwenden können, oder sitzen die Lehrer wirklich immer am längeren Hebel? Wie könnt ihr in der Schule mitbestimmen? Was sind Vertrauenslehrer, und wofür sind die gut? Welchen Sinn hat es, Klassensprecher zu haben oder sogar selbst KlassensprecherIn zu sein (abgesehen davon, dass es sich vielleicht ganz gut im Lebenslauf macht)? Und wenn ich nicht Klassensprecher bin, habe ich dann trotzdem irgendwelche Rechte und/oder Möglichkeiten, diese auch durchzusetzen? Kurz: Was darf ich an der Schule?

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Mitbestimmung Schule

Schüler und Schülerinnen haben (so kommt es den meisten zumindest vor) in erster Linie Pflichten. Teilnahme am Unterricht (auch Sport!), Hausaufgaben, Klassenarbeiten. Die Liste ist lang. Schüler haben aber auch Rechte, gerade was die Mitbestimmung angeht - damit die Lehrer eben nicht immer am längeren Hebel sitzen, und man sich notfalls auch mal wehren kann, wenn irgendwas nicht so läuft, wie es laufen sollte. Die wichtigsten Rechte und Pflichten von Schülern (und noch einiges andere mehr) stehen im "Gesetz über die Mitbestimmung und Mitwirkung im Schulwesen - Schulmitbestimmungsgesetz (SchumG)". Weil nicht nur der Titel, sondern auch der Rest des Gesetzes relativ kompliziert zu verstehen ist, sind hier die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Bringen wir erstmal den unangenehmen Teil hinter uns - eure Pflichten in der Schule. Ihr müsst am verbindlichen Unterricht und anderen verpflichtenden Schulveranstaltungen regelmäßig teilnehmen. Dazu zählen auch Veranstaltungen der Schülervertretungen.
Ihr müsst in der Schule mitarbeiten, eure Aufgaben erledigen und euch an die Regeln im Zusammenleben halten (zum Beispiel die Hausordnung). Wenn es freiwillige Angebote gibt, müsst ihr nicht teilnehmen - aber wenn ihr euch verpflichtet habt, an freiwilligem Unterricht teilzunehmen, dann müsst ihr auch regelmäßig erscheinen. Und wenn ihr krank seid und noch nicht volljährig, dann müsst ihr euch von euren Erziehungsberechtigten entschuldigen lassen, und zwar mit Angabe des Grundes.
Das war´s auch schon.

Eure Rechte als SchülerInnen

Im Gesetz steht, dass alle Schüler im Schulbetrieb mitwirken dürfen, und nicht nur passiv als gelangweilte Schulbankbenutzer, sondern auch aktiv. Wenn die Schule ihre Unterrichts- und Erziehungsaufgaben erfüllt, dürfen die Schüler dabei mitwirken und in diesem Rahmen auch "ihre Interessen wahrnehmen" - also sich um das kümmern, was sie betrifft und ihnen wichtig ist.
Die Schulen müssen das erlauben, allerdings müssen die Schulen darauf achten, dass die Mitwirkung auch altersgerecht ist - es macht zum Beispiel eher wenig Sinn, einen Fünftklässler mit den Finanzen der Schülervertretung zu betrauen.

Um eure Rechte einzufordern, müsst ihr auch nicht unbedingt ein Amt innehaben, also Klassen- oder Schülersprecher sein. Aber es ist logisch, dass sich manche Dinge in Gruppen besser durchsetzen lassen. Als Gruppe habt ihr eine größere Chance, dass euch auch wirklich zugehört wird, weil ihr so auch zeigt, dass das Problem, um das es euch geht, kein Einzelfall ist und mehrere angeht. Außerdem kann man sich in Gruppen besser organisieren, weil ihr euch die Arbeit aufteilen könnt.

Aber es gibt auch Sachen, die ihr alleine regeln könnt. Zum Beispiel müssen euch die Lehrer (altersgemäß) über die Unterrichtsplanung informieren, da könnt ihr sie auch selbst dran erinnern. Wenn es um die Auswahl des Lehrstoffs, die Schwerpunktsetzung oder auch die Methodik des Unterrichts geht, müssen die Lehrer euch die Möglichkeit geben, Vorschläge zu machen und euch mit ihnen auszusprechen, zum Beispiel, wenn euch der Unterricht so gar nichts bringt. Die Lehrer müssen euch dann auch sagen, warum sie die Vorschläge annehmen – und warum nicht.

Wenn ihr wissen wollt, wie ihr Notenmäßig steht, müssen die Lehrer euch das auch mitteilen, und gegebenenfalls erklären, warum ihr welche Noten habt. Wenn irgendwelche "Ordnungsmaßnahmen" gegen euch eingeleitet werden, also wenn ihr beispielsweise einen Verweis bekommt, in eine andere Klasse wechseln müsst, suspendiert (= für eine bestimmte Zeit vom Schulunterricht ausgeschlossen) werdet oder gar ganz von der Schule fliegt - dann müssen sich die beteiligten Erwachsenen auf jeden Fall anhören, was ihr dazu zu sagen habt. Und wenn ihr Unterstützung wollt oder braucht, könnt ihr auch jederzeit einen Mitschüler oder auch einen Lehrer, dem ihr vertraut, hinzu ziehen und um Beistand bitten - ihr müsst durch so was nicht alleine durch.

Es gibt aber auch Sachen, durch die ihr indirekt mitbestimmt - durch Wahlen von Klassen- und Schülersprechern zum Beispiel. Und ihr könnt auch an Schülerversammlungen teilnehmen, die die Schülervertretung einberuft. Dort sagt euch die Schülervertretung, was sie macht und ihr könnt Fragen stellen und auch eure Meinung sagen, wenn ihr irgendwelche Vorschläge oder was auszusetzen habt.
Wenn sonst irgendwas anliegt, könnt ihr auch jederzeit zum Vertrauenslehrer gehen. Der (oder die) wird von allen Schülern gewählt, und ist Ansprechpartner für alle Schüler bei allen Themen.

Quelle:

sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py=http://sl.juris.de/sl/SchulMG_SL_rahmen.htm

Enganieren und Beteiligen

Wenn ihr euch stärker engagieren wollt und nicht nur, wenn es gerade brennt, könnt ihr ein Amt ansteuern. Ihr könnt KlassensprecherIn, StufensprecherIn oder SchülersprecherIn werden.

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Engagieren

Die Wahlen für die jeweiligen Ämter finden nach bestimmten Grundsätzen statt, so müssen sie unter anderem geheim sein - es sei denn, alle Anwesenden entscheiden gemeinsam, dass die Wahl öffentlich ablaufen darf; außerdem ist nur gewählt, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen bekommt. Dazu muss für jeden gewählten noch ein Stellvertreter in einem gesonderten Wahlgang bestimmt werden.

Gewählt seid ihr für den Rest des Schuljahres. Ihr verliert euer Amt, wenn ihr

  • euer Amt niederlegt
  • eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Wahlberechtigten einen Nachfolger wählt oder
  • ihr die Schule verlasst.


Zudem müsst ihr euer Amt abtreten, wenn ihr nicht mehr in der gleichen Klasse seid, weil ihr vielleicht eine Ehrenrunde drehen müsst (gilt nur für den Klassensprecher).

Eure Aufgaben, wenn ihr dann gewählt seid, umfassen

  • die Vertretung der Interessen eurer Mitschüler
  • die Teilnahme an verschiedenen schulischen Gremien (wie der Stufenkonferenz für die Stufe, der ihr angehört, oder Klassenkonferenzen nur, wenn es dabei nicht um Noten oder Versetzungen geht.
  • die Planung von Schulveranstaltungen
  • Information eurer Mitschüler über eure Arbeit (zum Beispiel auf der Schülerversammlung)
  • und ähnliches.


Wenn ihr im Rahmen eures Amtes an den verschiedenen Gremien teilnehmt, gibt es noch einiges, das ihr beachten müsst. Zum Beispiel sind die Gremien nicht öffentlich, also kann dort niemand teilnehmen, der nicht geladen ist und dort auch sonst nichts zu suchen hat. Wenn ihr die Gremien einberuft, müsst ihr allen Teilnehmern rechtzeitig bescheid sagen und das ganze auch so legen, dass alle teilnehmen können.
Wenn Sachen besprochen werden, die in die Privatsphäre anderer eingreifen, habt ihr Schweigepflicht. Ihr könnt auch gemeinsam beschließen, dass andere Themen der Geheimhaltung unterliegen. Wenn ihr gegen die Schweigepflicht verstoßt, könnt ihr zeitweise oder auch dauernd von den weiteren Sitzungen ausgeschlossen werden.
Wenn ihr in der Konferenz irgendwas beschließen wollt, müsst ihr darauf achten, dass ihr auch beschlussfähig seid - dass ist der Fall, wenn mindestens die Hälfte anwesend ist.
Und wenn ihr an größeren Gremien, wie zum Beispiel der Schulgesamtkonferenz teilnehmt, müsst ihr mindestens in der achten Klasse sein. In diesen Gremien seid ihr in der Regel bei Abstimmungen auch nicht stimmberechtigt, ihr habt nur beratende Funktion. Das ist zwar bei der Schulkonferenz auch der Fall, aber die ist zum Beispiel gar nicht arbeitsfähig, wenn keine Schüler- oder Elternvertreter daran teilnehmen.

Möglichkeiten der Beteiligung

Eure wichtigsten Gremien werden aber die Schülervertretungen eurer Schule (= die Schülervertretung insgesamt, die Schülervertretung eurer Stufe), die Landesschülervertretung und die Gesamtlandesschülervertretungen sein.


Ihr könnt auch einen Vertrauenslehrer ("Verbindungslehrkraft" im Gesetz) wählen, der an euren Sitzungen beratend teilnimmt.
Eure Finanzen verwaltet ihr selbst, sprich: eurer Kassenwart. Was ihr an Geld braucht, wird euch normalerweise vom Schulträger zur Verfügung gestellt (auch solche Sachen wie Bürobedarf). Ihr müsst euer Geld zweckgebunden verwenden, also nur für das, was ihr für die Schülervertretung braucht.
Bei Fahrten zur Landesschülervertretung oder Gesamtlandesschülervertretung bekommt ihr die Fahrtkosten erstattet.

In den Landesschülervertretungen erörtert ihr wichtige Fragen über die von euch vertretene Schulform und deren Organisation. Ihr bereitet auch die Arbeit der Landesschulkonferenz vor und koordiniert sie.
Wenn Regeln geändert werden, die zum Beispiel das Erreichen der Versetzung betreffen oder eure Noten allgemein, müsst ihr gehört werden.
Außerdem darf euch wegen eures Amts niemand benachteiligen oder bevorzugen.

Das war ein grober Überblick zum Einstieg. Wer´s genauer wissen will, kann sich hier das Gesetz durchlesen.