Hier erfahrt ihr alles rund um die finanzielle Förderung in der Jugendarbeit und die entsprechenden Nachweise und Anträge stehen euch zum Download zur Verfügung.
Die Förderung auf Landeseebene begründet sich durch den bundesgesetzlichen Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) oder Kinder- und Jugendhilfegesetz - (KJHG) genannt -, das die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit regelt und als Leistung vorschreibt. Davon leitet sich das Zweite Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz des Saarlandes (2.AGKJHG) und den am 01.10.2018 in Kraft getretenen Richtlinien ab.
Dort sind folgende Förderbereiche geregelt:
Die Höhe der Landesförderung zu einzelnen Förderbereichen ist im Landeshaushalt geregelt.
Seit Oktober 2018 sind die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit an der Schnittstelle zur Schule veröffentlicht.
Eine weitere Fördermöglichkeit gibt es über Totomittel.
Weitere Infos dazu erhaltet ihr im zuständigen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-3154
Fax: 0681/501-3408
mail c.neu(at)soziales.saarland.de
und beim Landesjugendring Saar.
Für die Arbeit vor Ort ist aber die Förderung der Maßnahmen und Räumen wichtig, die vom Land, von den Kreisen und z.T. auch Städten und Gemeinden gefördert werden. Eine Synopse dazu findet ihr im nächsten Kapitel.
Hier findet ihr Links zu den Richtlinien, zur Übersicht der Fördersätze sowie Antrags-, Nachweisformulare und Teilnahmelisten zum Download.
Und jetzt haben wir auch die Synopse zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland zum Download für euch. Stand: März 2022
Für die Förderung von Maßnahmen auf Kreis und/oder Landesebene ist hier das entsprechende Formular als ausfüllbares PDF abgelegt.
https://de.slideshare.net/jugendserver/2019-0622-ffoerderseminar-ljr-saar
Für besondere Zielgruppen (z.B. Menschen mit Behinderungen) gibt es z.T. Sonderregelungen. Auch gibt es besondere Formate (z.B. Stadtranderholungen). Für viele Regelungen gibt es zudem Ausnahmen (z.B. Begrenzung der TN-Zahl)
Deshalb erkundigt euch bitte bei einer konkret geplanten Maßnahme in den einzelnen Richtlinien der betreffenden Landkreise, bzw. nehmt Kontakt mit den zuständigen Personen in den Jugendämtern auf. Diese helfen euch gerne weiter. Alle Richtlinien und Kontaktinformationen findet ihr im oberen Abschnitt.
Hier könnt ihr euch die "Synopse" als PDF herunterladen.
Ihr plant ein Projekt mit jungen Menschen im kulturellen Bereich und benötigt noch finanzielle Unterstützung? Dann stellt einen Antrag und bewerbt Euch auf bis zu 500,-€ oder bis zu 3000,-€ Fördergeld.
Alle Infos und Kriterien, die Ihr erfüllen müsst, findet Ihr hier. Den Antrag für bis zu 500,-€ findet Ihr hier. Den Antrag für bis zu 3000,-€ Förderung findet Ihr hier.
Hier geht’s zum Verwendungsnachweis.
Bei Rückfragen könnt Ihr uns gerne schreiben (Email: tonnellier(at)landesjugendring-saar.de) oder anrufen (Mobil: 0176-60399044).
Wir freuen uns auf Eure Projektanträge!