Finanzielle Förderung und Anträge

Hier erfahrt ihr alles rund um die finanzielle Förderung in der Jugendarbeit und die entsprechenden Nachweise und Anträge stehen euch zum Download zur Verfügung.

Landesförderung

Die Förderung auf Landeseebene begründet sich durch den bundesgesetzlichen Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) oder Kinder- und Jugendhilfegesetz - (KJHG) genannt -, das die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit regelt und als Leistung vorschreibt. Davon leitet sich das Zweite Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz des Saarlandes (2.AGKJHG) und den am 01.10.2018 in Kraft getretenen Richtlinien ab.

 

Dort sind folgende Förderbereiche geregelt: 

  • Förderung von Maßnahmen
    - Aus- und Fortbildung von MitarbeiterInnen
    - Bildungsmaßnahmen
    - Freizeiten
    - Internationale Begegnungen
  • Träger der Kinder- und Jugendarbeit
    - JugendbildungsreferentInnen
    - Landesgeschäftsstellen
    - Bau und Ausstattungskosten
  • Landesjugendring Saar
  • Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit
  • Mädchenarbeit
  • Weiterentwicklung der Jugendhilfe
  • Jugendsozialarbeit

Die Höhe der Landesförderung zu einzelnen Förderbereichen ist im Landeshaushalt geregelt.

Seit Oktober 2018 sind die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit an der Schnittstelle zur Schule veröffentlicht.

Eine weitere Fördermöglichkeit gibt es über Totomittel. 

Weitere Infos dazu erhaltet ihr im zuständigen

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-3154
Fax: 0681/501-3408

mail c.neu(at)soziales.saarland.de

und beim Landesjugendring Saar.

Für die Arbeit vor Ort ist aber die Förderung der Maßnahmen und Räumen wichtig, die vom Land, von den Kreisen und z.T. auch Städten und  Gemeinden gefördert werden. Eine Synopse dazu findet ihr im nächsten Kapitel.

Alles zur Maßnahmenförderung

Hier findet ihr Links zu den Richtlinien, zur Übersicht der Fördersätze sowie Antrags-, Nachweisformulare und Teilnahmelisten zum Download.

Und jetzt haben wir auch die Synopse zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland zum Download für euch. Stand: März 2022

 

Förderung durch Land und Kreise:Übersicht

  • Richtlinien zur Förderung der Landkreise und des Regionalverbandes:

Landkreis Merzig Wadern

Landkreis Neunkirchen

Saarpfalz-Kreis

Landkreis St. Wendel

Landkreis Saarlouis

Regionalverband Saarbrücken

  • Weitere Hinweise findet ihr hier auf den Webseiten der Kreise

Landkreis Merzig-Wadern

Landkreis Neunkirchen

Saarpfalz-Kreis

Landkreis St. Wendel

Landkreis Saarlouis

Regionalverband Saarbrücken

  • Antrags- und Nachweisformular für Landes- und Kreisebene:

Für die Förderung von Maßnahmen auf Kreis und/oder Landesebene ist hier das entsprechende Formular als ausfüllbares PDF abgelegt.

 

  • Adressen der Jugendämter: Findet ihr hier.  
  • Adresse des Landesjugendamts: Findet ihr hier.
  • Powerpoint zur Maßnahmenförderung des Landes und der Kreise sowie weitere Förderbereiche

PPT: Förderseminar 2019-06-22

 

https://de.slideshare.net/jugendserver/2019-0622-ffoerderseminar-ljr-saar

Synopse zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Saarland - Stand  März 2022 Für die Richtigkeit der Synopse können wir trotz großer Sorgfalt keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte stammen aus den Richtlinien der Jugendämter sowie deren Rückmeldungen zu unserer Synopse. Dabei konnten wir aus Gründen der Übersichtlichkeit und unterschiedlicher Begriffsdefinitionen nicht jede spezifische Einzelregelung umfassend darstellen.

Für besondere Zielgruppen (z.B. Menschen mit Behinderungen) gibt es z.T. Sonderregelungen. Auch gibt es besondere Formate (z.B. Stadtranderholungen). Für viele Regelungen gibt es zudem Ausnahmen (z.B. Begrenzung der TN-Zahl)

Deshalb erkundigt euch bitte bei einer konkret geplanten Maßnahme in den einzelnen Richtlinien der betreffenden Landkreise, bzw. nehmt Kontakt mit den zuständigen Personen in den Jugendämtern auf. Diese helfen euch gerne weiter. Alle Richtlinien und Kontaktinformationen findet ihr im oberen Abschnitt.

Hier könnt ihr euch die "Synopse" als PDF herunterladen.

Fördergelder für kulturelle Projekte der Jugendarbeit

Ihr plant ein Projekt mit jungen Menschen im kulturellen Bereich und benötigt noch finanzielle Unterstützung? Dann stellt einen Antrag und bewerbt Euch auf bis zu 500,-€ oder bis zu 3000,-€ Fördergeld.

Die Fördergelder für kulturelle Projekte der Jugendarbeit werden in Kürze für euch aktualisiert!

 

Alle Infos und Kriterien, die Ihr erfüllen müsst, findet Ihr hier. Den Antrag für bis zu 500,-€ findet Ihr hier. Den Antrag für bis zu 3000,-€ Förderung findet Ihr hier.

 

Hier geht’s zum Verwendungsnachweis.

 

Bei Rückfragen könnt Ihr uns gerne schreiben (Email: tonnellier(at)landesjugendring-saar.de) oder anrufen (Mobil: 0176-60399044).

 

Wir freuen uns auf Eure Projektanträge!