Alle KInder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Art. 2)
Die Gleichheit ist in Artikel 2 geregelt: Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot
Alle Kinder sind gleichberechtigt, natürlich auch alle Erwachsenen, aber hier geht es erst einmal nur um euch! Niemand darf diskriminiert werden, egal welche Herkunft, Hautfarbe oder Religion man hat. Ebenso ist es egal, ob ihr arm oder reich seid oder ob ihr eine Behinderung habt. Auch welches Geschlecht ihr habt, darf keine Rolle spielen. Jeder muss Zugang zu allem haben und kein Kind darf ausgeschlossen werden. Ihr seid alle gleichberechtigt!
Hier geht es zum Gesetzestext von Artikel 2.
Kinder haben das Recht, gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden. (Art. 24)
Gesundheit ist im Artikel 24 "Gesundheitsvorsorge" beschrieben.
Ihr sollt gesund sein und bleiben. Dafür hat der Staat nach diesem Recht zu sorgen. Jedes Kind soll somit Zugang zu den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen, also Arztpraxen, Krankenhäuser usw. haben. Weiter hat der Staat dafür Sorge zu tragen, dass die Säuglings- und Kindersterblichkeit verringert wird, was bedeutet, dass er entsprechende Vorschriften zur Hygiene in den Einrichtungen treffen muss und auch Forschung vorantreibt.
Um gesund zu bleiben, braucht ihr auch eine gesunde Ernährung. Das ist ganz wichtig, damit es nicht zu Unter- oder Fehlernährung kommen kann. Dementsprechend muss der Staat dafür sorgen, dass genügend gesunde Nahrungsmittel zur Verfügung stehen und auch das Trinkwasser sauber ist. Und damit das auch wirklich alles funktioniert, müssen auch Eltern über diese Dinge informiert werden und beraten werden, wie sie euch gesund ernähren können. Auch müssen sie wissen, wie sie euch vor Unfällen sowohl im Haus als auch außerhalb des Hauses schützen können.
Und hier geht es zum Gesetzestext von Artikel 24.
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. (Art. 28)
Dieses Recht ist in Artikel 28 festgehalten. Somit soll es für alle Kinder möglich sein, kostenlos in die Grundschule gehen zu können. Es soll zur Pflicht werden, dass Kinder in die Schule gehen. Das ist aber leider nicht in allen Ländern möglich, gerade in den ärmeren Ländern, denn dort müssen sie sogar auch manchmal schon arbeiten gehen, damit ihre Familie überhaupt überleben kann. Das ist in Deutschland nicht so.
Hier ist es sogar Pflicht, dass alle Kinder neun Jahr lang in die Schule gehen. Die Schulpflicht beginnt mit dem Alter von sechs Jahren. Und die Schulen sind für alle Kinder kostenlos. Denn es ist wichtig, dass ihr in die Schule geht. Dort lernt ihr Lesen, Schreiben, Rechnen und viele Dinge über eure Welt, in der ihr lebt. Viele Sachen, die ihr in der Schule erfahrt und lernt sind nämlich für später ziemlich wichtig, auch wenn ihr das jetzt noch nicht denkt.
Ganz wichtig ist auch, dass eine Schuldisziplin eingehalten werden muss. Das bedeutet für euch: Ihr habt Pflichten in der Schule. Das sind zum Beispiel Aufgaben erledigen, pünktlich in die Schule kommen, sich untereinander mit Respekt zu begegnen und vieles mehr. Darüber wird natürlich gewacht. Und es ist festgelegt, dass In Schulen keine menschenunwürdige Behandlung stattfinden darf.
Der Artikel zu eurem Recht auf Bildung besagt auch, dass sich die Länder gegenseitig unterstützen sollen, vor allem die reicheren die ärmeren.
Außerdem sollt ihr mit diesem Recht auch das Recht haben, nach der Schule etwas zu lernen. Das kann alles mögliche sein: in einem Sportverein, in einem Jugendverein wie die Feuerwehr, die Pfandfinder, und viele mehr. Lernen könnt ihr auch auf Webseiten wie hier bei uns auf dem Jugendserver-Saar, wo ihr alles über eure Rechte erfahrt.
Hier geht es zum Gesetzestext des Artikel 28.
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein. (Art. 31)
Dieses Recht besagt, dass ihr eben ein Recht auf Ruhe oder Erholung, Spiel, Freizeit und Sport habt. Die Erwachsenen müssen demnach dafür sorgen, dass ihr genügend Raum für Spiel, Freizeit und Sport habt. Das bedeutet auch, dass euch geeignete Plätze zur Verfügung gestellt werden müssen, wo ihr spielen könnt. Dies muss jetzt aber nichts Bestimmtes sein. So könnt ihr nicht verlangen, dass eure Stadt einen Skatepark für euch bauen muss. Das ist euch ja sicher klar. Aber es muss genügend Platz für euch geben, wo ihr eure Freizeit verbringen und Sport treiben und spielen könnt, sei es ein Spielplatz oder Bolzplatz oder anderes.
Zu diesem Recht gehört auch, dass ihr ein Recht darauf habt, am kulturellen Leben teilzunehmen. Und das können ganz verschiedene Dinge sein wie der Besuch eines Kinos, eines Theaters, eines Museums, eines Konzertes oder auch sogar das Lesen von Büchern.
Ihr seht, hier steckt ganz viel drin in diesem Recht. Wenn euch etwas fehlt, könnt ihr auch einfach mal danach fragen, vielleicht habt ihr ja Glück und viele andere wünschen sich dies auch. So könnt ihr ja mal den Bürgermeister fragen, ob es nicht möglich ist, einen kleinen Skatepark bauen zu lassen oder den Spielplatz auf neuesten Stand zu bringen… Wie ihr das macht? Schreibt ihm doch einfach mal einen netten Brief. Aber nicht enttäuscht sein, wenn es nicht klappt, denn das kostet ja auch eine Menge Geld und Zeit für die Organisation und Planung.
Hier geht es zum Gesetzestext des Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung.
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. (Art. 12 und 13).
Auch hier sind wieder zwei Rechte zusammengefasst:
Hier wird euch zugesichert, dass ihr dazu fähig seid, eure Meinung zu bilden und diese auch zu zur Sprache zu bringen. Wenn euch jetzt nämlich eine Sache berührt, wird eure Meinung gehört und eurem Alter und eurer Reife entsprechend berücksichtigt. Demnach werdet ihr also auch in Gerichtsverfahren oder auch in Verwaltungsverfahren angehört. Eure Meinung ist daher wichtig. Es werden erst Entscheidungen, die euch persönlich betreffen, getroffen, wenn ihr etwas dazu gesagt habt. Vorausgesetzt ihr möchtet auch etwas dazu sagen. Und noch etwas: Ihr habt hiermit auch das Recht, an Demos teilzunehmen oder sogar welche selbst zu organisieren.
Und hier geht es zum Gesetzestext von Artikel 12.
Ihr schaut sicher mit euren Eltern schon die Nachrichten, zum Beispiel die Tagesschau. Aber mal ehrlich, versteht ihr alles? Bestimmt nicht. Und deshalb wurde in der Kinderrechtskonvention beschlossen, dass ihr das Recht darauf habt, altersangemessene Informationen zu bekommen. Dies bezieht sich nicht nur auf Fernsehen, sondern auch auf das Radio, den Lesestoff und das Internet. Deshalb gibt es speziell für euch entwickelte Fernsehsendungen, Zeitschriften, Bücher und Internetseiten. So erfahrt ihr, was alles in der Welt passiert und könnt euch entsprechend weiterbilden. Ihr kennt alle die Sendung „Löwenzahn“ oder „Logo!“. Das sind nur wenige Beispiele.
Wichtig ist noch die freie Meinungsäußerung. Diese habt ihr mit diesem Recht. Allerdings kann diese in speziellen Fällen auch beschränkt werden. Denn eure Eltern haben immer noch das Erziehungs- und Sorgerecht. Eure Eltern haben ja auch die Pflicht, euch in eurem Alter und eurer Entwicklung entsprechend zu leiten.
Hier geht es zum Gesetzestext von Artikel 13.
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. (Art. 19, 32 und 34)
Hier sind gleich drei Rechte zusammengefasst, und zwar:
Kinderarbeit habt ihr sicherlich schon häufig gehört. In vielen ärmeren Ländern ist es leider oft so, dass Kinder schon sehr früh arbeiten gehen müssen, damit ihre Familie überleben kann. Sie werden aber auch nicht gut bezahlt, sie werden ausgebeutet. Sie gehen nicht in die Schule, weil sie ja den ganzen Tag arbeiten müssen und lernen deshalb auch nichts, um später einen besser bezahlten Job zu bekommen. Und stellt euch vor, sie können dann nicht mit ihren Freunden spielen, was sie eigentlich tun sollten in diesem Alter. Auch wenn die Staaten versuchen, das Recht für die Kinder einzuhalten, klappt das nicht immer, wenn eben gar kein Geld da ist.
In Deutschland ist das anders. Da gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das besagt, dass du erst mit 13 Jahren arbeiten darfst und zwar nur mit Erlaubnis deiner Eltern und nur eine begrenzte Anzahl an Stunden. Wichtig ist, dass die Schule nicht darunter leiden darf. Wenn ihr mehr darüber wissen wollt, findet ihr das hier.
Hier geht es zum Gesetzestext von Artikel 32.
Kinder sind vor jeder Art von Gewalt zu schützen. Deshalb soll das Recht vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung (Art. 19) euch davor schützen, auch im häuslichen Rahmen. Weder eure Eltern oder euer Vormund darf euch Gewalt antun. Ihr habt das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Deshalb hat der Staat in Deutschland mit einer Reihe von Maßnahmen dafür gesorgt, dass wenn dieses Recht nicht eingehalten wird, ihr oder eure Eltern euch Hilfe holen könnt. Es gibt daher viele Beratungsstelen, wo sich die Eltern oder die ganze Familie Hilfe holen kann, um die Situation so zu verbessern, dass euch nichts passieren kann und damit keiner geistigen oder körperlichen Gewalt ausgesetzt zu sein. Manchmal wird ein Kind auch vorübergehend in eine Pflegfamilie gegeben, bis die Eltern ihre Probleme gelöst haben. Das ist zwar dann schlimm, aber die Eltern erhalten in dieser Zeit die Hilfe, die sie brauchen.
Hier geht es zum Gesetzestext von Artikel 19.
Unter dem Begriff „Gewalt“ wurde von uns auch das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch zusammengefasst. Demnach darf niemand ein Kind an seinen Geschlechtsteilen anfassen oder es zum Sexualakt zwingen. Auch Fotos und Videos von nackten Kindern dürfen nicht gemacht werden oder sogar weitergegeben werden an andere. Erwachsene und auch Jugendliche, sie so etwas doch tun, werden hart bestraft. Voraussetzung natürlich ist, dass die Kinder, die betroffen sind, nicht schweigen, selbst wenn es in der Familie passiert oder es die eigenen Eltern sind. Kein Kind hat Schuld daran und muss sich für irgendetwas schämen. Schuld sind nur die, die so etwas tun. Es gibt zu sexueller Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern noch weitere Artikel und Protokolle. Da geht es auch darum, dass diejenigen hart bestraft werden, die Kinder entführen und sie von anderen missbrauchen zu lassen.
Hier geht es zum Gesetzestext von Artikel 34.
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
Durch den Artikel 17 "Zugang zu den Medien/Kinder- und Jugendschutz" stellen die Staaten sicher, dass ihr Zugang zu den Massenmedien bekommt, damit ihr euch alle Infos beschaffen könnt, die ihr braucht. Ihr könnt im Internet suchen oder auch einfach in Büchern nachlesen und vieles mehr. Denn das ist wichtig für alle Kinder. Es gibt sehr viele Internetseiten, Fernsehsendungen oder Bücher, die extra für euch viele Informationen zu allen wichtigen Themen so bereitstellen, dass ihr sie gut verstehen könnt. Und genau das sagt auch der Artikel 17. Der Staat soll die verschiedenen Medien dafür begeistern, kind- und jugendgerechte Informationen bereitzustellen und natürlich soll er sie auch fördern.
Es gibt spezielle Internetseiten oder Fernsehsendungen für euch Kinder wie zum Beispiel die Seite www.kinderministerium.de, wo ihr auch alles über eure Rechte erfahrt oder Sendungen wie Logo! oder Löwenzahn, wo sie euch verschiedene Themen erklären. Und das ist ganz wichtig, denn gerade wenn ihr im Internet unterwegs seid, passiert es schnell, dass ihr auf nicht jugendgerecht Seiten kommt oder auf Seiten, die nicht vertrauenswürdig sind. Und deshalb hat der Staat die Aufgabe, geeignete Regeln für euch zu erstellen, sodass ihr vor solchen Informationen und anderen Materialien geschützt seid.
Hier geht es zum Gesetzestext von Artikel 17.
Kinder haben das Recht, dass ihre Privatsphöre und ihre Würde geachtet werden. (Art. 16)
In Artikel 16 ist für euch der Schutz der Privatsphäre und Ehre geregelt.
Ihr habt alles das Recht auf Privatsphäre. Das gilt für Briefe, für eure Chats und für alles, wo ihr private und persönliche Dinge aufschreibt, die entweder nur für euch oder für einen kleinen Kreis an Freunden bestimmt sind. Niemand darf sie einfach ungefragt lesen. Tut es doch jemand, habt ihr Anspruch auf rechtlichen Schutz. Das Recht gilt übrigens nicht nur für alles, was ihr schreibt, sondern es gilt auch für eure Wohnung. Ungefragt darf diese keine andere Person betreten. Es wurde beschlossen, dass dies auch für eure Eltern gilt und natürlich auch den Staat. Eure Eltern dürfen nicht eure privaten Nachrichten lesen oder einfach ständig in euer Zimmer hereinkommen. Es sei denn, sie machen sich über irgendetwas Sorgen und haben Angst um euch. Sie sollen euch ja schließlich auch erziehen und beschützen.
Schutz der Ehre bedeutet bei diesem Recht, dass niemand einfach irgendetwas behaupten darf, was eurem Ruf schadet und eure Ehre verletzt. Das gilt natürlich auch genauso umgekehrt. Ihr dürft auch nicht einfach etwas verbreiten, was einem anderem schadet, auch wenn ihr euch noch so über ihn geärgert habt.
Hier geht es zum Gesetzestext von Artikel 16.
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden. (Art. 22 und 38)
Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht ist in zwei Artikeln geregelt:
Ihr wisst alle, dass Flüchtlingskinder besonderen Schutz brauchen. Denn sie fliehen vor dem Krieg in ihrem eigenen Land, manchmal sogar ganz allein und suchen ein neues Zuhause, in dem sie in Frieden leben können. Deshalb wurde für sie in Artikel 22 geregelt, dass sie angemessenen Schutz und humanitäre, also wohltätige Hilfe brauchen.
Denn sie brauchen Nahrung, medizinische Versorgung und eine Unterkunft. Viele Kinder kommen ohne ihre Eltern in ein für sie fremdes Land. Daher muss der Staat auch versuchen, seine Eltern zu finden. Das gelingt leider nicht immer. Deshalb brauchen diese Kinder besonderen Schutz und Fürsorge vom neuen Land.
Kinder und Jugendliche brauchen sehr oft Asyl (Unterkunft), weil sie nicht in ihr Heimatland zurückreisen können, da es dort viel zu gefährlich ist für sie. Oft hält so ein Krieg sehr lange an und alles ist zerstört. Aber es ist auch nicht immer ganz so einfach mit dem Asyl in Deutschland. Denn wenn Menschen über ein anderes sicheres Land wie zum Beispiel Frankreich einreisen, dann müssen sie eigentlich dort einen Asylantrag stellen und nicht in Deutschland. Sie können dann wieder zurückgeschickt werden. Aber dies gilt hier nicht für Kinder und Jugendliche. Sie dürfen trotzdem bleiben.
Hier geht es zum Gesetzestext von Artikel 22.
Im Artikel 38 geht es um Kinder im Krieg. Es geht um den Schutz bei bewaffneten Konflikten und um die Einziehung zu den Streitkräften
Kein Kind sollte im Krieg kämpfen müssen. Leider haben die Expertinnen und Experten, die für eure Rechte zusammensitzen, es noch nicht geschafft, dass keine Kinder mehr in den Krieg ziehen müssen. Aber sie haben im Artikel 38 geregelt, dass ein Kind mindestens 15 Jahre alt sein muss, bevor es in den Krieg ziehen muss. Und weiter fordert diese Regelung, dass wenn es ältere Kinder gibt, diese vor den Jüngeren einzuziehen. Ihr könnt euch vorstellen, dass Deutschland und viele andere Staaten nicht wollen, dass Kinder unter 18 Jahre in den Krieg ziehen. Aber in den Ländern, in denen es Krieg gibt, werden derzeit immer noch Kinder als Soldaten eingesetzt. Und diese Länder haben deshalb nur unter der Bedingung ab 15 Jahren die ganzen Kinderrechte unterschrieben. Man kann nur hoffen…
Hier geht es zum Gesetzestext von Artikel 38.
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilhaben können. (Art. 23)
Die "Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung" wurde im Artikel 23 "Förderung behinderter Kinder" beschlossen.
Jedes Kind hat die gleichen Rechte, egal ob es eine geistige oder körperliche Behinderung hat. Alle haben das Recht, menschenwürdig behandelt zu werden und aktiv nach seinen Fähigkeiten am Leben teilzuhaben. Ihr könnt euch vorstellen, dass es aber für manche Kinder schwieriger ist. Das ist dann der Fall, wenn sie blind sind oder gehörlos. Einige Kinder sitzen von Geburt an oder nach einem Unfall im Rollstuhl. Deshalb benötigen sie besondere Fürsorge und Unterstützung.
Der Staat hat daher dafür zu sorgen, dass diese Kinder nach ihren Fähigkeiten gefördert werden, um auch ihre Selbständigkeit zu fördern und zu bewahren. Dies gilt nicht nur für die bereitgestellten Fördermaßnahmen, sondern auch für die finanzielle Unterstützung der Eltern. Es müssen daher geeignete Maßnahmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Und hier geht es zum Gesetzestext von Artikel 23.
Kinder und Jugendliche haben das Recht der Beschwerde, wenn ihre Rechte verletzt werden.
Das Individualbeschwerdeverfahren ist in einem Zusatzprotokoll geregelt. Da es alle wichtig fanden, dass ihr selbst etwas tun könnt, wenn eure Rechte nicht eingehalten werden, wurde das Individualbeschwerdeverfahren für euch beschlossen.
Ihr könnt also eine Beschwerde einreichen und diese prüfen lassen. Allerdings erst, wenn es in eurem Land keine Lösung für dieses Problem gegeben hat. Dann erst wird das Ganze von einem internationalen Ausschuss geprüft. In diesem Ausschuss sitzen dann unabhängige Expertinnen und Experten. Das ist wie beim Sport mit den unabhängigen Schiedsrichtern. Sie überwachen, ob die Rechte in den einzelnen Ländern eingehalten werden. Diesem Ausschuss werden nämlich auch regelmäßig Berichte vorgelegt, was die einzelnen Länder getan haben, um die Rechte der Kinder umzusetzen.
Ihr seht schon, das ist ein große Sache. Und wenn ihr mehr darüber wissen wollt, haben wir hier eine tolle Broschüre für euch gefunden. Schaut mal rein.