Hate Speech

Zu Hate Speech gibt es noch keine einheitliche Definition. Übersetzt heißt es "Hassrede" und ist klar abzugrenzen von der Hetze der Trolle oder der Hetze in einem Shitstorm.

Von Hate Speech spricht man,
•    wenn Menschen, die einer bestimmten Gruppe zugeordnet werden, abgewertet und verunglimpft werden.
•    wenn gegen Menschen, die einer bestimmten Gruppe zugeordnet werden, zu Gewalt und Hass aufgerufen wird.

Hate Speech richtet sich demnach nicht direkt an eine Person, sondern an die Person als Mitglied einer Gruppe. Der Hass beruht auf Intoleranz gegenüber Bevölkerungsgruppen und richtet sich insbesondere gegen Geflüchtete, Muslime, Frauen, Homosexuelle, Transsexuelle, Sinti und Roma, Behinderte usw.
Genau. Wir nennen das auch Rassismus, Sexismus, Homophobie, Transphobie, Antiziganismus, Ableismus.

Hate Speech geht damit weit über die Meinungsfreiheit hinaus. Hier werden Menschen stereotype Eigenschaften mit abwertender Wirkung zugeschrieben, eben Volksverhetzung. Und das ist in Deutschland nach Paragraph 130 StgB nicht erlaubt. Zudem bedeutet Meinungsfreiheit nach Artikel 5 im Grundgesetz, dass jeder das Recht hat, anderer Meinung zu sein. Die Grenze liegt aber dort, wo es um den Schutz der Jugend geht und die persönliche Ehre verletzt wird. 

Die Würde des Menschen ist unantastbar! (Artikel 1 im Grundgesetz)