Was sagt das Gesetz?

Wie bereits erwähnt wurde, ist (Cyber-) Mobbing in Deutschland nicht strafbar. Das heißt aber nicht, dass ihr diesem machtlos ausgesetzt seid. Vielmehr sind im (Cyber-) Mobbing-Prozess eine Vielzahl an Handlungen zu finden, gegen die rechtliche Maßnahmen greifen.

Trotzdem solltet ihr euch im Klaren sein, dass dies nicht immer so einfach 1:1 umgesetzt werden kann. Denn ein Kind bis zum Alter von 14 Jahren ist nach § 19 StGB schuldunfähig. Begeht ein Kind in diesem Alter eine der oben genannten Straftaten, kann es nicht belangt werden. Ist der Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren (das 17. Lebensjahr vollendet) wird bei ihm das Jugendgerichtsgesetz angewandt. Ist die Person bereits 18 Jahre, aber noch nicht 21, kann auch entsprechend seiner Entwicklung noch das Jugendgerichtsgesetz angewendet werden. Der sogenannte Heranwachsende wird dann noch als Jugendlicher vor dem Gesetzt gezählt.

Aber lasst euch davon nicht einschüchtern und denkt jetzt: „Ach, da kann man dann eh nichts gegen machen“. Nein, manchmal ist so eine Anzeige bei der Polizei eben in schlimmen Fällen (Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit…) trotzdem eine Warnung oder sogar ein Schock und kann Wunder wirken. Oft ist vielen Jugendlichen gar nicht klar, was sie bei ihrem Gegenüber mit den Beleidigungen, Verleumdungen oder Drohungen anrichten. Ihr wisst noch? Der Enthemmungseffekt und die Gruppe, die sich gegenseitig hochschaukelt.

Aber versucht es immer erst einmal im Guten, also in einem Gespräch mit Unterstützung von vertrauten Erwachsenen. Und wenn nichts hilft, ist der Gang zur Polizei immer noch möglich. 

Folgende Sachverhalte sind strafbar:

§ 185 Strafgesetzbuch: Beleidigung
§ 186 Strafgesetzbuch: Üble Nachrede
§ 187 Strafgesetzbuch: Verleumdung
§ 238 Strafgesetzbuch: Nachstellung (Anti-Stalking-Gesetz)
§ 22 KUG/KunstUrhG: Recht am eigenen Bild  
§ 201 Strafgesetzbuch: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
§ 201a Strafgesetzbuch: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
§ 240 & § 241 Strafgesetzbuch: Nötigung & Bedrohung